Wie heise online berichtet, wurde eine überarbeitete Fassung ins Internet geleaked. Zwar wusste die Artikel-29-Gruppe bestehend aus den wichtigsten Datenschutzvertretern aller EU-Mitgliedsstaaten von einer neuen Version, allerdings war man dort überrascht, nicht involviert worden zu sein.

DER ERSTE ENTWURF – KRITIK

Der erste Entwurf für Privacy Shield war von den Datenschutzbeauftragten der Länder noch ziemlich kritisiert worden: Es würden vor allem noch viel zu viele Daten unter dem Mantel der „öffentlichen Sicherheit“ gesammelt. Auch der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli vermisste darin einen adäquaten Schutz gegen unterschiedslose Überwachung, eine Kontrollinstanz, Transparenz, nachträgliche Rechtsbehelfsmöglichkeiten und vor allem eine Gewährleistung von Datenschutzrechten.

DER NEUE ENTWURF- ALLES BEIM ALTEN

Wie Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar anhand des neuen Entwurfs feststellt: „Mit Blick auf den staatlichen Zugriff auf Daten durch die US-Administration haben die Nachverhandlungen doch keine grundsätzlichen Verbesserungen des Datenschutzniveaus erbracht. Seiner Meinung nach gehörten sich die inhaltlichen Fragen auf Ebene der Artikel-29-Gruppe geklärt. Allerdings hat die EU-Kommission die Datenschutzbeauftragten nicht mal informiert, geschweige denn eine Stellungnahme dazu angefragt.

DATENSCHUTZ DER KEINER IST

Laut heise will sich die Kommission noch in dieser Woche grünes Licht für den löchrigen Schutzschild vom ‚Artikel-31‘-Ausschuss der Mitgliedsstaaten geben lassen. Dieser entscheidet darüber, ob das Datenschutzniveau in Drittländern ausreichend ist und in diesem Fall die Unternehmensinformationen wieder ohne Sonderbestimmungen über den Atlantik fließen dürfen. CAspar kritisiert: „Die Verhandlungen im sogenannten Artikel-31-Verfahren zügig hinter verschlossenen Türen durchzuführen, ist wenig transparent und der Sache nicht angemessen.“ Auch zweifelt er sehr stark an, dass dieser hastige Kompromiss tatsächlich die Rechtssicherheit bringen wird, die sich Unternehmen wünschen.

GEHT ES WIEDER AN DEN EUGH?

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) bemerkte indessen, dass quasi alle zentralen Argumente, in denen der geplante Privacy Shield mit den europäischen Grundrechten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Widerspruch steht, in der Neufassung weiter gelten. Auch Ex-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger warnte davor, den USA „einen Persilschein für ihre Massenüberwachung auszustellen.“ Sollte es dabei bleiben, wird wohl auch Privacy Shield wieder vor dem EuGH landen und wahrscheinlich wie Safe Harbor zuvor, scheitern.

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