In diesem und dem nächsten Teil der Gastbeitrags-Serie über das Qualitätsmanagement zeigt Georg Flammersberger von der greenQuality Flammersberger + Färber GbR praktische Wege auf, die es dem Qualitätsmanagement erleichtern, die neuen Aspekte der Norm DIN EN ISO 9001:2015 in das Qualitätsmanagement zu integrieren.

SIEBEN NEUERUNGEN

Zunächst schauen wir uns die 7 Neuerungen mal noch einmal im Detail an und klassifizieren und ordnen diese Unternehmensbereichen zu:

Dieser neue Abschnitt 4 verdeutlicht den wesentlich erweiterten Anspruch der Norm, das Unternehmen nicht ausschließlich über Oberste Leitung, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten zu definieren, sondern exakt die internen und externen Themen zu kennen, die Auswirkungen auf die Umsetzung der Strategien und Entwicklung der Produkte und Dienstleistungen haben. Darin stecken unter 4.1 die internen und externen Themen und unter 4.2. die sogenannten interessierten Parteien.Kontext der Organisation (Abschnitt 4):

ZU 4.1. INTERNE UND EXTERNE THEMEN

Die internen Themen sind selbstverständlich extrem umfangreich, aber sollten auch ohne Qualitätsmanagement jedem Unternehmen bekannt sein. Dabei handelt es sich um Märkte, Produkte, Wettbewerber, Technologien, also alles, womit sich ein Unternehmen immer auseinandersetzt. Es gibt auch viele externe Themen, die erheblichen Einfluss auf die Art und Weise haben, wie die damit zusammenhängenden internen Themen behandelt werden.
Einige Beispiele:

  1. Dieselskandal

Für die Automobilindustrie ist es von größter Bedeutung, welche Konsequenzen die Politik aus dem Dieselskandal zieht. Fahrverbote? Zeitlich terminiertes Ende von Dieselmotoren? Strafen? Entschädigungen? Mit jeder dieser Konsequenzen sind wichtige interne Konsequenzen und Handlungsweisen verbunden, z. B. die Frage, ob der Bestand an Dieselfahrzeugen, die von Fahrverboten bedroht sind, durch Benziner ersetzt werden können. In Falle von Entschädigungen oder Strafen die Bildung von Rückstellungen, was Auswirkungen auf die Investitionsplanung haben kann.

  1. 10-H-Regel Windenergie

Die in Bayern durchgesetzte Regelungen, dass neue Anlagen nur noch in einem Abstand der 10-fachen Entfernung in Bezug auf die Höhe einer Windkraftanlage gebaut werden dürfen hat zu einem erheblichen Einbruch bei den Genehmigungsverfahren für solche Anlagen geführt. Ein Anlagenbauer, der seinen Schwerpunkt in Bayern hat muss sich Gedanken darübermachen, wie er die ausbleibenden Umsätze kompensieren kann. Verlagert er seinen Vertrieb in andere Regionen und welche Bestimmungen und Wettbewerbssituationen herrschen dort vor oder ist es möglich, erheblich niedrigere Windkraftanlagen mit vergleichbarer Energieeffizienz zu entwickeln. Hier wird deutlich, dass die eine Strategie Auswirkungen auf den Vertrieb und den Markt hat, während die andere Auswirkungen auf die Entwicklung und das Produkt haben.

  1. Tarifliche Gebundenheit

Die Beobachtung und die Einhaltung von tariflichen Regelungen ist in vielen Unternehmen notwendig. Welche Auswirkungen hat es, wenn die Tarifbedingungen sich ändern, z. B. die Löhne steigen? Wie kann die vorgegebene Umsatzrendite bei steigenden Löhnen trotzdem erzielt werden? Setzt das Unternehmen auf die Inflation und passt die Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen an oder muss es, um wettbewerbsfähig zu bleiben, an anderer Stelle die Kosten senken.
Weitere Felder für externe Themen können sein: Wer ist bei einem Unfall zu benachrichtigen? Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn neben der Produktionsstätte eine Wohnanlage gebaut wird? Welche Bedeutung hat die Schweißnorm 1090 auf die Produktion von Aluminium-Wandbefestigungen? Welche Konsequenzen hat die zunehmende Digitalisierung auf das eigene Produkt?
Diese Liste ist geradezu unendlich fortzusetzen und verdeutlicht den Anspruch der Norm drastisch, die Unternehmen, die die Norm anwenden, zukunftsfähig zu machen.

ZU 4.2. VERSTEHEN DER ERFORDERNISSE UND ERWARTUNGEN INTERESSIERTER PARTEIEN

Allen im Unternehmen muss klar sein, dass nicht nur die Organisation Erwartungen an die interessierten Parteien hat, sondern auch umgekehrt. Wenn eine interessierte Partei zum Beispiel eine Steuerberatung ist, dann hat die Organisation die Erwartung, dass sie fristgerecht eine richtige Bilanz vorlegt. Um dies möglich zu machen hat aber auch die Steuerberatung die Erwartung, dass die dafür notwendigen Informationen fristgerecht von der Organisation bereitgestellt werden.
In der Erarbeitung oder Dokumentation muss also festgehalten werden, was die Erwartungen der beiden Seiten sind und wie diese geregelt werden. Hier ist zu bedenken, mit welchen interessierten Parteien Verträge oder sonstige Vereinbarungen (z.B. über AGBs, Angebote, Aufträge, Mitgliedschaften etc.) geschlossen sind. Diese müssen natürlich nicht gesondert dokumentiert werden, sondern wir verweisen auf die einschlägigen Regelungen. Ein weiterer pragmatischer Ansatz ist, dass alle interessierten Parteien, die an die Organisation in irgendeiner Form liefern, im Lieferantenmanagement zusammengefasst werden. Hier werden auch Lieferantenbewertungen und Lieferantengespräche durchgeführt. Mit diesen bestehenden Unternehmensfunktionen ist folglich gemäß dem Abschnitt 4.2. bereits viel erfüllt.
Wichtig ist der Satz nach 4.2.a und 4.2.b: die Organisation muss Informationen über diese interessierten Parteien und relevanten Anforderungen überwachen und überprüfen. Alle interessierten Parteien, die nicht ohnehin in einer vorhandenen Unternehmensfunktion betreut werden können mit Hilfe der Mindmap regelmäßig überwacht und überprüft werden. Das kann dazu führen, dass interessierte Parteien wegfallen, neue hinzukommen und die Bedeutungen oder Anforderungen sich ändern. Deshalb sollten interessierte Parteien, die keine besondere Bedeutung für die Organisation haben, nicht aus der Mindmap gelöscht werden, sondern dort verbleiben, damit sie im vereinbarten Turnus neu bewertet werden können.
Es ist bei der Fülle der möglichen interessierten Parteien ratsam, diese in einige Kategorien zusammenzufassen, z. B. in Finanzinteressierte Parteien und für diese ein einheitliches Vorgehen festzulegen. Dieses Vorgehen sollte von der Fachabteilung definiert werden.

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