Dank der neuen Coach-Cam konnten wir alle miterleben, wie ein – sich sichtlich unbeobachtet fühlender – Bundestrainer Jogi Löw ungeniert in die Hose greift oder in der Nase popelt. Aber ist das überhaupt rechtens? Darf man den Bundestrainer so Video überwachen? Greift hier nicht der Datenschutz? Mit dieser Frage haben sich die Kollegen von datenschutzbeauftragter.info auseinandergesetzt.

GESETZLICHER RAHMEN

Um zu sehen, ob hier der Datenschutz greift, muss man sich erst einmal § 6b BDSG ansehen. Hier wird die Überwachung in öffentlich zugänglichen Räumen geregelt. Dieser erlaubt die gezielte Beobachtung von Räumen, nicht die von Einzelpersonen.
Aber es sollte sich doch um Überwachung am Arbeitsplatz handeln, oder nicht?
Wohl kaum, denn im Falle eines Fußballspielers oder -trainers auf Weltklasseniveau ist davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der vertraglichen Arbeitsverpflichtung der mediale Auftritt der Betroffenen ist. Somit sollte die Aufnahme am Arbeitsplatz wohl auch nicht durch überwiegende Interessen der Betroffenen ausgeschlossen sein. Darüber hinaus ist klar, dass die Betroffenen ja Kenntnis von den Aufzeichnungen haben.

DARF ALLES GEZEIGT WERDEN?

Der Umfang, in dem Filmaufnahmen einer Person veröffentlich werden dürfen, wird nach deutschem Recht in §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUrhG) geregelt. Diese besagen, dass für eine Veröffentlichung grundsätzlich die Einwilligungen der Betroffenen einzuholen sind. Im Falle einer Berichterstattung über ein Fußballspiel der Nationalelf dürfte eine solche Einwilligung bereits mit dem Arbeitsvertrag eingeholt worden sein. Dabei ist noch nicht mal klar ob diese überhaupt erforderlich wäre.

THEMEN, GRUNDLAGEN, INFOTHEK

Hier findet sich alles Wichtige zu diversen Themen die den Datenschutz betreffen: vom Adressehandel bis zur Vorratsdatenspeicherung, wobei auch die Datenschutzgrundlagen nicht zu kurz kommen. Welche Gesetze und Verordnungen sind wichtig, was sind die Rechte der Betroffenen, was versteht man unter Erhebung von Daten und wie hat der Umgang damit auszusehen. Eine Infothek mit Leitfäden, Broschüren und vor allem Mustervorlagen runden das Angebot ab. Wer sich in Sachen Datenschutz weiterbilden möchte, findet darüber hinaus unter „Veranstaltungen“ Workshops und ähnliche Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit.

LASST MENSCHEN MENSCHEN SEIN

Die Frage sollte vielmehr sein: Muss diese Coach-Cam sein? Will man die Emotionen der Trainer bei Toren und Schiedsrichterentscheidungen sehen, oder peinliche Fehltritte? Kann man hie nicht besser die Würde der Trainer unangetastet lassen? Die Reaktionen der Coaches bei solchen Situationen werden doch ohnehin dazu geschnitten, dazu muss diese Kamera doch nicht 90 Minuten und länger live ins Internet streamen.

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