Wie heise online berichtet, haben Prüfungen in verschiedenen Bundesländern gezeigt, dass die Polizei meist viel zu locker mit dem Datenschutz umgeht. Personendaten werden zu lange gespeichert, Akten seien verschwunden und E-Mails würden zum Teil noch unverschlüsselt verschickt.

PRÜFUNG IN BAYERN

Thomas Petri, Landesdatenschutzbeauftragter in Bayern, hatte in seinem Bundesland den Kriminalaktennachweis (KAN) überprüft. Nur ein Beispiel sei erwähnt: „Eine Frau erstattete bei einer Polizeidienststelle Anzeige, eigentlich ein alltäglicher Vorgang. Sie war emotional aufgewühlt, weil Unbekannte ihr Auto zerbeult hatten. Dafür kassierte sie erst einmal eine Strafanzeige wegen drogentypischer Auffälligkeiten. Ein Bluttest schloss Drogenmissbrauch zwar aus, die Frau blieb dennoch weiter als Drogensüchtige im KAN gespeichert. Selbst die CSU-Landtagspräsidentin Barbara Stamm landete ohne ihr Wissen im KAN, obgleich die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Rechtsbeugung mangels Tatverdacht eingestellt hatte.“ Insgesamt sind in der bayerischen KAN-Datei über 1,6 Millionen „Tatverdächtige“ gespeichert.

DAS GESETZ IST EIGENTLICH KLAR

Den dieses besagt, dass die Polizei einen Eintrag löschen muss, sobald ein Verdacht ausgeräumt ist. Darüber hinaus gibt es natürlich auch Löschfristen die beachtet werden müssen. So gelten hier zehn Jahre für Erwachsene, fünf Jahre für Jugendliche und zwei Jahre für Kinder.

ABHILFE SCHAFFEN

Petri geht hier natürlich nicht von einer Böswilligkeit der Polizei aus. Vielmehr wäre ein typischer „behördlicher Schlendrian“ daran Schuld. Petri verlangt daher, „dass das IT-System solche Fälle automatisch wieder zur Überprüfung vorlegt. Außerdem müssten Polizeibeamte eine Kurzbegründung abgeben, wenn sie Daten über die gesetzliche Löschfrist hinaus speichern wollen.“ Ähnliche Prüfungen, wie z. B. in Hamburg kamen auch zu ähnlichen Ergebnissen. Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar fordert in die IT-Systeme der Polizei „eine Art Warnfunktion einzubauen, die man nicht einfach wegklicken kann.“

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