Die Bundesnetzagentur geht aktuell massiv gegen Mini-Kameras vor, die in Alltagsgegenständen versteckt werden können bzw. diesen zum Verwechseln ähneln. Wie aus der aktuellen Pressemitteilung zu erfahren ist, betraf dies über 70 Fälle in den letzten Wochen.

SPIONAGEKAMERAS SIND ILLEGAL

Die rechtliche Grundlage liefert hier § 90 TKG, der besagt, dass es verboten sei, „Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“

VERSTECKTE KAMERA – NUR DIESMAL NICHT LUSTIG

Wie Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur bemerkt: „Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor. Besonders beliebt ist es nach unseren Erkenntnissen, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken. Aber auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks dienen als Verkleidung. Der Phantasie sind hierbei offenbar keine Grenzen gesetzt.“

VORGEHEN DER BUNDESNETZAGENTUR

Um dem, vor allem im Internet blühenden Verkauf einen Riegel vorzuschieben, „werden zunächst die Plattformbetreiber zur Löschung des Angebotes aufgefordert, um den weiteren Verkauf sofort zu unterbinden. Anschließend werden die Verkäufer im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens kontaktiert, damit diese künftig den Vertrieb unterlassen und die Käufer der Gegenstände benennen. Von den Verkäufern und Käufern wird die Vernichtung der Gegenstände verlangt. Hierüber ist ein Nachweis, etwa in Form einer Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation, beizubringen.“ Wie es in der Pressemitteilung aber weiter heißt, zeigten sich die Käufer und Verkäufer größtenteils einsichtig und seien kooperativ.

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