Es gibt wieder Neues zum Staubsauger der neusten Roomba Serie, vom Hersteller iRobot: Dieser kann, wie wir schon einmal berichteten, die Wohnung seines Besitzers über Sensoren und die eingebaute Kamera exakt erfassen und detaillierte Pläne erstellen. So weiß der Saugroboter nicht nur, wie Ihre Wohnung geschnitten ist, sondern beispielsweise auch wie Sie eingerichtet sind. Nun wurde bekannt, dass iRobot plant, die erhaltenen Daten beispielsweise mit Amazon, Apple oder Google zu „teilen“.

STAUBSAUGER VERKAUFT PRIVATE DATEN?

iRobot könnte in Zukunft nicht nur an Staub, sondern auch an gesammelten Daten verdienen: Colin Angle, CEO von iRobot, sagte im Gespräch mit der Nachrichten agentur Reuters , iRobot plane in den nächsten Jahren die Karten, die der Roomba während des Reinigungslaufs erzeugt an einen oder mehrere Unternehmen der „Big Three“ (hier sind Amazon, Apple und Google gemeint) weiter zu geben. Angle sieht dies als Beitrag zu einem funktionierenden Smart Home: „Es gibt ein ganzes Ökosystem von Dingen und Diensten, die das Smart Home leisten kann, sobald es eine detaillierte, vom Nutzer freigegebene Karte des Hauses hat.“ Gemeint ist beispielsweise, dass Lautsprecher wie Amazons Echo  besser auf die Akustik eines Zimmers eingestellt werden, oder moderne Beleuchtungssysteme je nach Lichteinfall und Tageszeit die Helligkeit der Lampen automatisch anpassen können. Aber natürlich wären die Daten auch für andere Anbieter, wie zum Beispiel Innenausstatter durchaus lukrativ, da man mit den so gewonnenen Erkenntnissen maßgeschneiderte Werbeangebote absetzen könnte.
War zunächst davon die Rede, dass iRobot die Daten verkaufen wolle, so spricht das Unternehmen nun davon, die Kartendaten nach freiwilliger Zustimmung des Nutzers weiterzugeben. Angle geht davon aus, dass die meisten ihre Zustimmung geben würden, um die Smart-Home-Funktionen, die über die zugehörige App gesteuert werden, nutzen zu können.

MANGELHAFTE EINWILLIGUNG?

Derzeit läuft diese Zustimmung über die Einwilligung zu den Nutzungsbedingungen von iRobot. Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter für Hamburg, sagte dazu gegenüber dem Handelsblatt, dass diese Datenschutzbestimmungen „vieles im Vagen“ lassen und entgegen der zentralen Forderung des deutschen Datenschutzrechts keine „informierte und explizite Einwilligung der Nutzer in die vielfältigen Möglichkeiten der Nutzung und Weiterverarbeitung“ erfolgt. Er kritisiert, dass die Regelungen für die Weitergabe der Daten „bewusst offen formuliert“ sind und „ganz unterschiedliche Szenarien“ zulassen.

IROBOT MUSS NACHARBEITEN

Wenn aber im Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, ist in jedem Fall eine freiwillige und auf den bestimmten Fall bezogene informierte Einwilligung notwendig, um gesetzeskonform zu bleiben. Spätestens dann muss iRobot in seinen Nutzungsbedingungen ganz klar definieren, zu welchem Zweck die Daten erhoben und weiterverwendet werden, denn die Bestimmungen gelten auch für Unternehmen, deren Firmensitz nicht in Deutschland liegt.
Wer also nicht möchte, dass der Roomba der neuen Generation die gesammelten Daten weitergibt verzichtet besser auf die App und lässt sein Gerät damit nicht schlauer werden als unbedingt nötig.

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