Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind in Europa fast 100.000 Datenschutzbeschwerden von Bürgern eingegangen. In Niedersachsen war dies nur eingeschränkt möglich.

GRÖßERE TECHNISCHE PANNE

Eine unbemerkt gebliebene technische Panne hat in Niedersachsen wochenlang die Online-Meldung von Datenschutzverstößen verhindert. Wie die niedersächsische Landesdatenschutzbehörde auf ihrer Internetseite mitteilte, sind aufgrund eines technischen Problems sämtliche Eingaben vom 6. Dezember 2018 bis 21. Januar 2019 über das Online-Beschwerdeformular nicht eingegangen. Das Problem besteht auch dann, wenn Sie eine Versandbestätigung erhalten haben sollten.

ERNEUTE MELDUNG MÖGLICH

Betroffene werden aufgefordert, ihre Meldung erneut abzugeben. Da das Online-Formular weiterhin nicht funktioniere, sollten Beschwerden oder Meldungen per E-Mail, Brief oder Fax eingereicht werden. Zu solchen Meldungen sind Datenverarbeiter gemäß Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet. Demnach müssen Verantwortliche entsprechende Vorfälle innerhalb von 72 Stunden melden. Betroffen war davon beispielsweise der Chatanbieter Knuddels, der den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten über ein Datenleck informiert hatte.

Warum die technische Panne wochenlang nicht auffiel, war zunächst unklar.  Entsprechende journalistische Anfragen an die niedersächsische Datenschutzbehörde blieben zunächst unbeantwortet. Möglicherweise ist die Zahl der Beschwerden und Meldungen nicht so hoch, dass ein Ausbleiben von Eingängen sofort aufgefallen wäre. Allerdings hatte die Behörde nur wenige Tage vor Beginn des Ausfalls mitgeteilt, dass sie aufgrund der zahlreichen Anfragen zur Datenschutz-Grundverordnung die individuelle Beratung per Telefon, E-Mail oder Brief einstellen müsse. Bürger sollten stattdessen das Online-Angebot nutzen.

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