Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD) hat eine weitere Praxishilfe zur DSGVO veröffentlicht. Diesmal zum Thema „Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung“. Hauptpfeiler der neuen Betroffenenrechte sind neben dem strengeren Haftungsregime und den neu eingeführten Einzelansprüchen vor allem die ausgeweiteten Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung. Die, bei der Umsetzung der neuen Vorschriften auftretenden Einzelfragen, soll der Leitfaden beantworten.

ANFORDERUNGEN DER DSGVO

Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung geht mit einer bewussten Stärkung der Betroffenenrechte einher. „Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen“ heißt es daher ausdrücklich in Erwägungsgrund (ErwGr) Nr. 11. Art. 13 DS-GVO widmet sich den Informationspflichten bei der Direkterhebung, Art. 14 ist das Pendant bei Erhebung von Daten bei Dritten. Die betroffene Person soll die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache erhalten (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO) und dies stets unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5).

WERTVOLLE HILFE

Der Leitfaden der GDD ist hier eine wertvolle Hilfe. Nicht nur, dass er tabellarisch die betreffenden Artikel der DSGVO voneinander abgrenzt und auf weitere Transparenzpflichten aus anderen Artikeln oder Ausnahmen verweist. Vor allem die „Muster-Komplettinformation“ wird viele Unternehmen freuen. Hier wird eine vollständige den Art. 13 & 14 DSGVO entsprechende Information abgebildet und dem Leser an die Hand gegeben. Beginnend bei Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, über die detaillierten Infos innerhalb des Verarbeitungsrahmens, Weitergabe und Auslandsbezug, bis hin zu den Betroffenenrechten. Der Nutzer des Musters kann die Punkte Schritt für Schritt abarbeiten.

BESONDERE VERARBEITUNGSSITUATIONEN

Was gilt für mich als Ladenbesitzer? bei Telefonbestellung oder für Gewinnspiele? Im letzten Abschnitt der Praxishilfe werden auch besondere Situationen der Verarbeitung personenbezogener Daten betrachtet. So erfährt man beispielsweise auch, was im Bewerbermanagement zu beachten ist:
„In einem Online-Bewerberportal sind die Transparenzinformationen ohne Weiteres unmittelbar bereitzustellen. Bei reiner Online-Abwicklung ist es gestattet, 1st- und 2nd-level-Informationen auf getrennten Unterseiten vorzuhalten. Die Bewerbung per Post richtet sich entweder gezielt auf eine Stellenausschreibung oder erfolgt initiativ. In beiden Fällen findet eine Erhebung personenbezogener Daten erst mit Sichtung der Einsendung statt. Eine etwaige Stellenausschreibung
darf sich daher auf grundlegende Informationen beschränken, wenn die endgültige Information nachgeliefert wird.“

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