Im April wird die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) ihren Umsetzungsleitfaden für den Datenschutzstandard DS-BvD-GDD-01 veröffentlichen. Der Titel wird „Datenschutzkonforme Auftragsdatenverarbeitung“ heißen.
 

DER NOCH JUNGE DATENSCHUTZSTANDARD

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hatten vor eineinhalb Jahren den ersten unabhängigen Datenschutzstandard DS-BvD-GDD-01 „Anforderungen an Auftragnehmer nach § 11 BDSG“ veröffentlicht. Darauf basierend haben GDD und BvD auch ein Zertifizierungsverfahren entwickelt. Dies ermöglicht es, durch eine unabhängige Stelle, den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten, im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung bescheinigt zu bekommen.

KONKRETE UMSETZUNGSMASSNAHMEN

Für die interessierten Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragten oder IT-Sicherheitsbeauftragten soll zukünftig der Umsetzungsleitfaden, anhand von Vorschlägen für konkrete Umsetzungsmaßnahmen, hilfreich zur Verfügung stehen. Dabei soll sich der Leitfaden nicht ausschließlich auf Auftragnehmer einer Auftragsdatenverarbeitung und die Definition und Ausgestaltung ihrer Dienstleistung erstrecken. Auch verantwortlichen Stellen soll er als eine Leitlinie des Datenschutzstandards dienen. Für Mitglieder des GDD wird der Leitfaden kostenlos erhältlich sein.

WAS SONST NOCH GEBOTEN IST

Zusätzlich wird die GDD zusammen mit Datakontext ein Tagesseminar zum Datenschutzstandard anbieten. Es wird am 5. Mai und nochmals am 9. November in Köln stattfinden. Anmelden kann man sich hier.
Wer nicht nach Köln kommen kann, kann aber auch alternativ einem Webinar zum Datenschutzstandard beiwohnen. Dieses wird am 31. März stattfinden. Auch hierfür kann man sich hier anmelden.
Referenten sind in beiden Fällen die beiden Autoren des Leitfadens, Steffen Weiß und Ralf Herweg.

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