Facebook, Instagram, Twitter und Co. sind für viele Menschen ein fester Bestandteil ihres Alltags. Ohne große Überlegungen werden dabei häufig Inhalte sowie Beiträge gepostet, geliked oder geteilt. Nur in den seltensten Fällen machen sich die Nutzer der verschiedenen Social-Media-Kanäle Gedanken über die rechtlichen Hintergründe ihrer Einträge. Dabei gilt es auch in den sozialen Netzen das Urheberrecht zu beachten, anderenfalls kann unter Umständen eine teure Abmahnung drohen. Worauf Sie im Zusammenhang von Urheberrecht und Social Media achten sollten, erklärt Nicole Paudtke für den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. in diesem Gastbeitrag.

WELCHE VORSCHRIFTEN SIND ZU BEACHTEN?

Das Urheberrecht dient dem Schutz vom Urheber und seinem Werk. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um ein klassisches Medium – wie ein Buch oder eine CD – oder um eine digitale Datei und die Veröffentlichung in den sozialen Netzwerken handelt. Daher gilt auch bei Facebook, Twitter und Co., dass sowohl Veröffentlichung, Verbreitung als auch die Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken das Einverständnis des Urhebers bedürfen.

BILDER IN DEN SOZIALEN MEDIEN

Bilder sind bei Social Media eine wichtige Kommunikationsform. Laden Sie allerdings fremde Fotos in Ihrem eigenen Profil hoch, ohne dass der Urheber dafür eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt hat, kann es sich dabei um eine abmahnbare Urheberrechtsverletzung handeln. Denn durch einen solchen Upload machen Sie das jeweilige Werk öffentlich zugänglich. Dies ist laut Urheberrecht allerdings nur dem Rechteinhaber gestattet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher nur eigene Bilder verwenden. Allerdings gilt es auch in diesem Fall, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. So gilt es, vor einer Veröffentlichung bzw. Verbreitung eine Einwilligung der abgebildeten Personen zu besorgen.

FOLGEN EINER URHEBERRECHTSVERLETZUNG

Erfüllen die Tätigkeiten in den sozialen Netzwerken den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung, droht ggf. eine Abmahnung. Mithilfe dieses Schreibens kann der geschädigte Urheber seine Rechte einfordern und gleichzeitig ein kosten- sowie zeitintensives Gerichtsverfahren vermeiden. Im Zuge der Abmahnung lassen sich verschiedene Ansprüche geltend machen, zum Beispiel auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz. Durch den Beseitigungsanspruch kann die Entfernung eines Bildes oder eines sonstigen Beitrags gefordert werden. Der Unterlassungsanspruch soll darüber hinaus sicherstellen, dass es auch in Zukunft nicht zu erneuten Urheberrechtsverletzungen kommt. Nicht zuletzt kann der Geschädigte durch den Anspruch auf Schadensersatz einen finanziellen Ausgleich für mögliche Beeinträchtigungen fordern.

VERHALTENSREGELN FÜR FACEBOOK UND CO.

Werden Beiträge unbedacht veröffentlicht oder verbreitet, kann dies unter Umständen zu einer Abmahnung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen führen. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, Posts vor dem Teilen einer Prüfung zu unterziehen. Auf folgende Aspekte gilt es dabei unter anderem zu achten:

  • Verwenden Sie eigene Inhalte bzw. achten Sie darauf, dass das Einverständnis des Urhebers vorliegt.
  • Holen Sie bei eigenen Fotos das Einverständnis der abgebildeten Personen ein.
  • Prüfen Sie vorab, ob das Teilen eines Betrags wirklich notwendig ist und welche rechtlichen  Auswirkungen dies haben kann.
  • Achten Sie auf Ihren persönlichen Datenschutz und teilen Sie keine vertraulichen Informationen.

Weiterführende Informationen zu den Maßnahmen, welche Sie als Opfer einer Urheberrechtsverletzung in den sozialen Netzwerken ergreifen können, finden Sie im E-Book des Berufsverbandes der Rechtsjournalisten e.V. zum Thema „Urheberrecht bei Social Media“.
Weitere Informationen zum Thema „Urheberrecht bei Social Media“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Ratgeber und Informationen zu verschiedenen Themen rund um das Urheberrecht.
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung anbieten.

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