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Die DSGVO hat Händler schon genug Nerven, Zeit und Arbeit gekostet. Doch nicht genug, nun wird durch eine Nachricht einer angeblichen Beschwerdestelle versucht, diese Anspannung auszunutzen. Händler sollten folgende Informationen dazu wissen.
DS-GVO BESCHWERDESTELLE UND MEDIATION
Zugegeben: Es hat tatsächlich mehrere Wochen gedauert, bis jemand die Hysterie wegen der befürchteten „Abmahnwelle” durch die Umsetzung der DSGVO ausgenutzt hat. Aber nun ist es soweit: Eine angebliche „DSGVO Beschwerdestelle & Mediation“ verschickt E-Mails mit einem vermeintlichen DSGVO-Verstoß. Der Text ist dabei meist der Gleiche:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie in Kenntnis setzen, dass über die DSGVO Beschwerdestelle von einem ihrer direkten Mitbewerber eine Meldung wegen Verletzung Datenschutz nach DSGVO eingereicht wurde. Ab dem heutigen Tag haben Sie 21 Tage Zeit, um die Versäumnisse ohne Abmahnung oder Anzeige aus der Welt zu schaffen. Dazu können Sie die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation nutzen.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Datenschutzverstöße selbst abstellen oder sich Hilfe von Dritten holen, vermeiden Sie dadurch eine kostenpflichtige Abmahnung in Höhe von 700,- Euro und eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragen der Stadt. Datenschutzverstöße müssen zwingend geahndet werden (Art. 83 DSGVO). Die DSGVO schreibt den Aufsichtsbehörden eindeutig vor, dass Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, abschreckend und verhältnismäßig sein müssen (max. Regelbußgeld 4 % des Umsatzes). Das muss nicht sein. Bitte stellen Sie umgehend die Rechtssicherheit hinsichtlich Datenschutz nach DSGVO her.
Ihre kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation
Das Mediationsgesetz ist der Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung der Meditation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Deutschland. Es ist ein Bundesgesetz, das am 26. Juli 2012 in Kraft trat. Die kostenlose Erstberatung im Rahmen der DSGVO Meditation erfolgt als Telefonat und setzt kein zeitaufwendiges Treffen voraus.
Bitte teilen Sie uns einen konkreten Ansprechpartner und eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
R Ht
DSGVO Beschwerdestelle & Meditation
Bundesweite Zentralstelle:
10319 Berlin | Sewanstraße 178
info@datasax.de
WAS BEDEUTET DIESE E-MAIL JETZT KONKRET?
Doch ist eine „DSGVO Beschwerdestelle“ gar nicht bekannt. Eine solche ist auch in der DSGVO nicht vorgesehen. Ebenso wenig kennt die DSGVO eine Mediation. Und dass jede Stadt einen eigenen Datenschutzbeauftragten vorhält, entspricht auch nicht der Wahrheit. Wenn ein Konkurrent meint, dass ein Verstoß gegen Datenschutzvorgaben vorliegen würde, könnte er entweder direkt abmahnen oder sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Weitere „Beschwerdestellen“ gibt es nicht. Die E-Mail scheint eher der Versuch zu sein, Dienstleistungen zu verkaufen. Mit dem Hinweis auf Abmahngebühren und Geldbuße wird lediglich versucht, Druck zu erzeugen. Mithin wäre diese E-Mail ironischerweise selbst als unzulässige Werbung abmahnfähig. Darüber hinaus tangiert diese E-Mail sogar bereits den strafrechtlichen Bereich. Es wird hier mit zweifelhaften bis falschen Informationen versucht, die Leute dazu zu drängen, kostenpflichtige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Eine Prüfung hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz ist durchaus angeraten.
WIE SOLL MAN DAMIT UMGEHEN?
Die einfachste und schnellste Möglichkeiten ist es, die E-Mail zu ignorieren und keine Reaktion darauf zu zeigen. Gegebenenfalls könnte Sie in den Spam-Ordner verschoben werden, damit dies nicht noch einmal vorkommt. Im äußersten Fall können Händler den Absender wegen unzulässiger E-Mail-Werbung abmahnen und/oder Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
ES EXISTIERT KEIN MEDIATIONSVERFAHREN FÜR DIE DS-GVO
Es klingt sogar fast verlockend, sich ein Mediationsverfahren für DSGVO-Verstöße vorzustellen. Doch entspricht dies schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit. Sollte einem Händler tatsächlich ein Verstoß zur Last gelegt werden, melden sich die zuständigen Landesdatenschutzbehörden schriftlich per Post und geben auch an, welche Verstöße konkret festgestellt wurden.
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