Wie heise online berichtet, haben Forscher aus Hamburg und Siegen herausgefunden, dass mehr als die Hälfte aller App- und Webanbieter ihren Auskunfts- und Löschpflichten bei Nutzeranfragen zumeist nicht nachkommen.

DIE STUDIE

Dabei haben die Forscher rund 120 Webseiten und 150 Smartphone-Apps, die in Deutschland besonders gerne genutzt werden, untersucht. Darunter Spiele, Shopping- und Social-Apps wie Angry Birds, eBay, Facebook oder WhatsApp. Bei den Webseiten wurden unter anderem Amazon, Apple, die Arbeitsagentur, Bild, FAZ, Handelsblatt, heise online, der Spiegel, die Süddeutsche Zeitung, Twitter und YouTube auf die Probe gestellt.

SCHLECHTE RESONANZ

Auf die Anfrage zu den über einen gespeicherten personenbezogenen Daten gab es erst mal nur von ca. 25 Prozent der Firmen eine befriedigende Auskunft. Ein weiteres knappes Viertel antwortete erst nach erneutem Nachhaken mit Verweis auf die rechtliche Verpflichtung. Ganze 57 Prozent allerdings reagierten entweder unzureichend oder überhaupt nicht.

AUSKUNFT ERTEILEN…ABER RICHTIG!

Was aber sicher noch schlechter ist, als gar nicht zu reagieren, ist dass manche Firmen sofort personenbezogene Daten als Antwort schickten, ohne die Identität des Nutzers zu überprüfen. Auch wiederum gut ein Viertel der Firmen übersandte somit die gesammelten Daten an den Anfragenden, obwohl dessen E-Mail Adresse aber gar nicht mit der des angemeldeten Nutzers übereinstimmten. Da wird Betrügern Tür und Tor geöffnet.

LÖSCHANSPRÜCHE WERDEN IGNORIERT

Wie Dominik Herrmann und Jens Lindemann, die Verfasser der Studie, weiter herausfanden sieht es mit der Löschung bzw. Sperrung auf Anfrage nicht wesentlich besser aus: Nur 54 Prozent der App-Anbieter und 48 Prozent der Webseitenbetreiber entfernten nach einem ersten informellen Schreiben die hinterlegten Informationen der Antragsteller. Aber auch hier derselbe Fehler: Es wurde nahezu nie rückgefragt oder die Identität überprüft. Bei den verbliebenen Unternehmen blieb der Versuch sein Recht – selbst mit Verweis auf Gesetzeslage und Aufsichtsbehörde – durchzusetzen größtenteils vergeblich. Das, obwohl die Bußgelder, die durch die Aufsichtsbehörde in einem solchen Fall verhängt werden können, im fünfstelligen Bereich liegen. Der einzige Lichtblick: Die deutschen Unternehmen schnitten mitunter noch am besten ab.

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