Gestern hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots verabschiedet. Jetzt sollen zukünftig Betreiber öffentlicher WLAN-Netze aus der Haftung genommen werden, wenn Nutzer den Zugang für illegale Zwecke, wie das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen oder Musik, mißbrauchen.

DIE STÖRERHAFTUNG

Bisher gab es das Prinzip der sogenannten Störerhaftung, die vom BGH 2004 als solche definiert wurde. Hiernach ist jeder ein Störer „der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt und kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus.“ In der Praxis heißt das, dass z. B. Hotels die ihren Gästen kostenloses WLAN anbieten wollen, für die von ihren Gästen begangenen illegalen Aktivitäten im Internet haften müssen. Dies bedeutete zumeist, dass WLAN erst gar nicht angeboten oder nur über aufwendige Anmeldeprozeduren realisiert wird.

DIE KOMMENDEN ÄNDERUNGEN

Durch die Gesetzesänderung gibt die Bundesregierung den Diensteanbietern die Möglichkeit, sich auf das sogenannte Haftungsprivileg zu berufen, welches dazu führt, dass ein Diensteanbieter sich künftig nicht mehr für Rechtsverletzung anderer strafbar oder schadensersatzpflichtig machen wird. Der Haken dabei: Voraussetzung dafür ist, dass der Anbieter sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichert und sich vom jeweiligen Nutzer eine Erklärung einholt, dass dieser keine Rechtsverletzungen vornehmen wird.

AUF DÜNNEM EIS

Schwierig ist es die technischen Voraussetzungen für das Haftungsprivileg zu erfüllen, da hierfür die Betreiber öffentlicher Hotspots an jeden Nutzer Zugangscodes vergeben müssen. Kritik gibt es hinsichtlich der angemessen Sicherungsmaßnahmen zu hauf und es ist zu befürchten, dass Anmeldemaßnahmen den Zugang zu öffentlichen WLAN-Diensten komplizierter machen und weitere Rechtsunsicherheit schaffen. Wie der Spiegel berichtet sieht auch SPD-Abgeordneter Lars Klingbeil „an einigen Stellen noch Änderungsbedarf, um das Ziel, mehr freies WLAN in Deutschland, tatsächlich zu erreichen“. Ob in der Praxis zukünftig mehr freie WLAN-Spots in Deutschland zur Verfügung stehen werden bleibt aktuell wohl zu bezweifeln.

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