Laut Bericht des „Virtuellen Datenschutzbüros“ rüstet Youtube in Sachen Datenschutz auf. „YouTube lernt Datenschutz“ lautete die Reaktion des Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, auf die vom US-amerikanischen Unternehmen nun eröffnete Möglichkeit, auch einzelne Gesichter bei den auf der Plattform hochgeladenen Videos zu verpixeln.

EIN WICHTIGES DATENSCHUTZINSTRUMENT

„Die Verpixelung fremder Personen, die in eigene Videoaufnahmen geraten sind, ist ein wichtiges Instrument zur Wahrung fremder Persönlichkeitsrechte. Manchesmal dürfen von diesen Personen zwar noch Aufnahmen gemacht werden, weil es sich z.B. um eine größere öffentliche Veranstaltung handelt oder die Personen nicht das eigentliche Motiv der Aufnahme bilden; allerdings dürfen solche Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen keinesfalls veröffentlicht werden. Die Verpixelung einzelner Gesichter schafft hier eine praxisnahe Möglichkeit, sich rechtskonform zu verhalten“, so Brink.

JETZT MERKEN ES AUCH DIE GROSSEN PLAYER

Laut Brink ein wichtiger Meilenstein: „Selbst Unternehmen mit großer Marktmacht sehen, dass Datenschutz jedenfalls in Europa ein wichtiges Thema ist und die Nutzer von den Unternehmen auch ein datenschutzkonformes Verhalten erwarten. Und wie das Beispiel Youtube zeigt bewegen sich dann sogar große außereuropäische Anbieter, weil sie nutzerfreundliche Lösungen anbieten wollen.“

PLATZ FÜR VERBESSERUNGEN BLEIBT

Es lohne sich also immer, datenschutzrechtliche Standards klar zu formulieren und konsequent einzufordern. Auch wenn im Einzelnen vielleicht noch bessere Lösungen gefunden werden könnten, etwa durch eine Verpixelung bereits vor dem Hochladen von Bildern. Immerhin: „Die Richtung stimmt“, lobt Brink.

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