Elektronische Zutrittskontrollen in Form von Zutrittskarten, die an ein Lesegerät gehalten werden um den Zutritt zu gewähren, sind ein beliebtes Mittel um unerwünschte Besucher vom Firmengelände fernzuhalten. Viele Unternehmen möchten als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme auch ein Bild des Mitarbeiters auf der Zutrittskarte anbringen um auf einen Blick eine korrekte Zuordnung des Mitarbeiters zur Karte überprüfen zu können. Was muss dafür beachtet werden?

SICHERHEITSINTERESSE ÜBERWIEGT

Die mögliche Beeinträchtigung der Persönlichkeit des Mitarbeiters durch eine unerwünschte Einfügung des Bildes wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hier im Verhältnis zum Sicherheitsinteresse des Unternehmens in der Regel als geringer bewertet. Somit sollte die Anbringung eines Mitarbeiterfotos in den meisten Fällen in Ordnung sein.

KEINE EINWILLIGUNG ERFORDERLICH

Da das Bild auf dem Zutrittskarten-Mitarbeiterausweis der Erfüllung des Arbeitsvertrags dient ist nach Einschätzung des BayLDA auch davon auszugehen, dass keine datenschutzrechtliche Einwilligung notwendig ist. Dennoch ist zu raten, dass diese Datenerfassung dokumentiert wird und die Mitarbeiter hierüber informiert werden. Möglicherweise muss auch der Betriebsrat mit ins Boot genommen werden. Wichtig sind bei der Dokumentation des Konzepts die Informationen wozu die Bilder gespeichert werden, welche Zweckbindung vorliegt und dass keine weitere Verarbeitung stattfindet. Die Bilder dürfen selbstverständlich NICHT für weitere Zwecke – wie z. B. Internet, Intranet, Mitarbeiterzeitung – verwendet werden.
 

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