Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Barbara Thiel, verhängte gegen den Online-Versandhandel Notebooksbilliger.de ein Bußgeld von 10,4 Millionen Euro. Aufgrund unrechtmäßiger Videoüberwachung der eigenen Mitarbeitern, ähnelt der Fall dem Bußgeld gegen H&M von 35,3 Millionen Euro durch die Hamburger Aufsichtsbehörde. Auch hier wurden Mitarbeiter ohne Einwilligung bzw. Rechtsgrundlage abgehört und aufgezeichnet.

VIDEOÜBERWACHUNG OHNE GRUNDLAGE

In einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren wurden unteranderem die Arbeitsplätze, Verkaufsräume, sowie die Lager und Aufenthaltsbereiche überwacht. Der Aufnahmezeitraum war zeitlich nicht festgesetzt und wurde meist über 60 Tage ohne rechtliche Grundlage gespeichert. Die Beklagte argumentierte, dass die Videoüberwachung zur Aufklärung von Straftaten sowie zur Nachverfolgung des Warenflusses in den Lagern notwendig war. Ein pauschaler auf 60 Tage festgesetzter Aufzeichnungsraum ist laut der der Aufsichtsbehörde Niedersachsen nicht zu rechtfertigen. Zur Aufklärung von Straftaten hätten erst vorrangig mildere Methoden in Betracht gezogen werden sollen. Eine Videoüberwachung ist erst dann zulässig, wenn ihr Zweck inkl. der Zeitraum klar definiert ist. Auch muss ein begründeter Verdacht gegen die zu überwachende Person vorliegen.

AUCH KUNDEN WURDEN ÜBERWACHT

Abgesehen von den eigene Mitarbeitern wurden teilweise auch Kunden des Unternehmens überwacht. Die Überwachungsanlagen waren zum Teil auf Sitzgelegenheiten in den Verkaufsräumen ausgerichtet. Die dadurch Betroffenen besitzen hohe Schützenswerte Interessen, welche höher als die Interessen des Unternehmens anzusehen sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Notebooksbilliger.de gab an Einspruch dagegen zu erheben. Das Verfahren durch die Landesbehörde Niedersachsen dauerte bis zum Bußgeldbescheid drei Jahre.

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