Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bekannt gibt, hat Die Europäische Kommission gestern den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy
Framework (Nachfolger des „Privacy Shields“) angenommen. Der Angemessenheitsbeschluss kann nunmehr als Grundlage für Datenübermittlungen an zertifizierte Organisationen in den USA dienen.

Die Europäische Kommission hat dem Nachfolger des „Privacy Shields“ ein angemessenes Schutzniveau
attestiert. Mit dem neuen Angemessenheitsbeschluss können ab sofort personenbezogene Daten aus der
EU an die USA wieder fließen, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen
erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, sofern die Organisation, an die sie übermittelt werden,
auch unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert ist.
Dies müssen Unternehmen in der EU
vorab prüfen. Für Betroffene und Datenexporteure besteht damit jetzt erst einmal Rechtssicherheit.
Der EDSA hat am 28. Februar 2023 seine im Verfahren notwendige Stellungnahme zum Entwurf des
Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. DPF abgegeben, an deren Erarbeitung sich der BfDI intensiv
beteiligt hatte.
Der Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework verfolgt einen sektoralen Ansatz,
wonach an die Organisationen personenbezogene Daten übermittelt werden können, die sich beim U.S.
Department of Commerce zertifiziert haben. Das U.S. Department of Commerce veröffentlicht eine
entsprechende Liste, anhand welcher überprüft werden kann, ob die betreffende Organisation
zertifiziert ist.
Die Europäischen Kommission hat weitere Informationen zum EU-U.S. Data Privacy Framework in einer
Pressemitteilung veröffentlicht.
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Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/17_Angemessenheitsbeschluss-EU-US-DPF.html?nn=251928

Nachtrag 17.7.2023: Die ersten Unternehmen, wie Microsoft oder Google haben sich dem Framework schon angeschlossen. Siehe
https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search

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