Hinweisgeberschutz ist auch Unternehmerschutz!
2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitern entstehen daraus spezielle Pflichten, etwa der Betrieb von Meldekanälen für sogenannte Whistleblower. Es ist ratsam, mit der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten nicht auf den letzten Drücker zu warten. Und das nicht allein deshalb, weil Verstöße bußgeldbewährt sind. Denn das Gesetz schützt nicht allein die Hinweisgeber.