2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitern entstehen daraus spezielle Pflichten, etwa der Betrieb von Meldekanälen für sogenannte Whistleblower. Es ist ratsam, mit der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten nicht auf den letzten Drücker zu warten. Und das nicht allein deshalb, weil Verstöße bußgeldbewährt sind. Denn das Gesetz schützt nicht allein die Hinweisgeber.

In der Konsequenz schützt es auch die Unternehmen. Rechtsverstöße und Missstände fallen oft zuerst Mitarbeitern auf. Häufig scheuen sich diese jedoch aus Angst vor möglichen Repressalien darauf hinzuweisen. So können sich die Verfehlungen zu handfesten Skandalen mit schwerwiegenden Konsequenzen und hohen Reputationsschäden für das betroffene Unternehmen auswachsen.

Durch den Identitätsschutz des Hinweisgebers erhöht das Gesetz also die Wahrscheinlichkeit, dass Missstände frühzeitig gemeldet werden. Die Verantwortlichen im Unternehmen haben so die Möglichkeit, zeitnah und angemessen zu reagieren und Verfehlungen abzustellen. Die Gewährleistung der Anonymität der Whistleblower ist also ein zentrales Element für den Erfolg des „Frühwarnsystems Hinweisgeberschutzgesetz“.

Das digitale Meldesystem mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance, einer aus Projekt _29 heraus gegründeten GmbH, garantiert nicht nur die Anonymität des Hinweisgebers. Es bildet auch alle anderen aus dem Gesetz entstehenden Vorgaben, wie die Einhaltung von Meldefristen, die DSGVO-Konformität des Meldeprozesses sowie alle Dokumentationspflichten, professionell ab. Darüber hinaus nimmt Ratisbona Compliance ihre Kunden bei der technischen und organisatorischen Umsetzung an die Hand, sensibilisiert Mitarbeiter und Betriebsrat hinsichtlich der Nutzung des Systems, bewertet vor dem Hintergrund seiner anwaltlichen Expertise abgegebene Meldungen und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen.

Wir sprechen gerne mit Ihnen darüber, wie wir partnerschaftlich das Thema Hinweisgeberschutz umsetzen können.

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