Richtige Videoüberwachung – damit der Datenschutz nicht die Verbrecher schützt
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt in einem Urteil entschieden, dass auch Privatleute die Datenschutzgesetze für Kameraüberwachung einhalten müssen, sofern auch öffentlicher Grund, wie z. B. ein Gehweg oder eine Straße mitgefilmt werden. Im konkreten Fall hatte ein tschechischer Bürger zwei Einbrecher bei der Tat gefilmt, von denen einer letztlich erfolgreich dagegen klagte. Das Ergebnis: Der bestohlene Bürger bekam auch noch ein Bußgeld aufgebrummt. Was ist denn generell bei Videoüberwachung zu beachten damit alles Datenschutz konform abläuft?