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Wer mit seiner Internetseite im Internet gut auffindbar und bei google weit vorne gelistet sein möchte, der kann heutzutage nicht mehr auf das Einbinden von Social Media Plattformen verzichten. Viele dieser Social Media Seiten sind dabei datenschutzrechtlich nicht ganz unbedenklich.
EIN ENORMES NETZWERK
Neben Facebook hat sich mittlerweile Google+ als wichtigster Vertreter Sozialer Netzwerke etabliert. Laut expandedramblings.com gibt es dort bereits 300 Millionen aktive Nutzer, wobei 22% aller volljährigen Internetnutzer mindestens einmal pro Monat Google+ besuchen. Ähnlich wie bei Facebook können Nutzer hier ein eigenes Profil, mit Fotos, Videos und Statusnachrichten mit selbst definierten Userkreisen teilen.
WAS MUSS MAN BEI FOTOS BEACHTEN?
…und genau da liegt der Hund auch schon begraben. Oft werden Bilder und Fotos aus dem Internet geladen, als Profilbild verwendet oder einfach nur geteilt. ABER auch hier gilt das Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass man sich bei den abgebildeten Personen eine schriftliche Einwilligung abholen muss. Auch bei Unternehmensbildern muss erst geprüft werden ob Nutzungsrechte an dem jeweiligen Bild erteilt wurden. Auch Urheberrechte der Fotografen oder Künstler sind zu beachten.
IMPRESSUMSPFLICHT NICHT VERGESSEN
Ein Impressum, wie es in § 5 des Telemediengesetzes (TMG) vorgeschrieben ist, muss auch auf Unternehmensseiten bei Facebook, Google+, Xing usw. aufzufinden sein. Da diese aber hierfür keine extra „Impressumsseite“ vorgesehen haben ist dies am sinnvollsten als Angabe innerhalb des „Info“ Bereichs zu platzieren.
DER +1 BUTTON UND DIE DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Wie bei Facebook auch, kann man auf seiner Unternehmensseite einen Social Plugin Button für Google+ integrieren. Wenn Sie dies tun, müssen Sie unbedingt auch Ihre Datenschutzerklärung entsprechend anpassen. Ein Zusatz dazu könnte z. B. so aussehen:
Wir setzen auf unserer Seite die „+1“-Schaltfläche des Anbieters Google+ der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend „Google“, ein.
Jedes mal wenn unsere Webseite, die mit dieser „+1“-Komponente ausgestattet ist, aufgerufen wird, wird dadurch veranlasst, dass der von Ihnen verwendete Browser eine entsprechende Darstellung dieser Komponente von Google herunterlädt. Dadurch wird Google in Kenntnis gesetzt, welche konkrete Seite unseres Internetauftrittes gerade besucht wird.
Entsprechend den Angaben von Google erfolgt eine weitergehende Auswertung Ihres Besuchs dann nicht, wenn Sie nicht in Ihrem Google-Konto eingeloggt sind.
Wenn Sie unsere Seite aufrufen während Sie bei Google eingeloggt sind, ist es Google möglich bei der Betätigung des „+1″-Buttons Informationen über Ihren Google-Account, die von Ihnen weiterempfohlene Internetseite sowie Ihre IP-Adresse oder andere browserbezogene Informationen zu erheben.
Auf diese Weise kann Ihre „+1“-Empfehlung gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht werden. Ihre Google „+1“-Empfehlung kann somit als Hinweis mit Ihrem Google+ Accountnamen und gegebenenfalls auch mit Ihrem bei Google+ hinterlegten Foto in anderen Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder an sonstigen Stellen, wie z.B. auf Webseiten und Anzeigen im Internet, eingeblendet werden. Auch ist es Google möglich Ihren Besuch auf unserer Seite mit Ihren bei Google gespeicherten Daten zu verknüpfen.
Wollen Sie diese Art von Erfassung durch Google weitestgehend verhindern, müssen Sie sich vor dem Besuch unserer Internetseiten vom Ihrem Google-Konto abmelden.
Die Datenschutzhinweise von Google zur „+1“-Schaltfläche sowie zu Ihren Profil Einstellungsmöglichkeiten können Sie abrufen unter: https://developers.google.com/+/web/buttons-policy
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