Wer darf im Unternehmen Datenschutzbeauftragter sein?
Sehr oft werden bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (kurz DSB) Fehler gemacht. Dies führt dann zu einer unwirksamen Bestellung. Eine solche unwirksame Bestellung bedeutet nach dem Gesetz dass Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Dafür können dann bis zu 50.000 Euro an Bußgeldern fällig werden.