Informationspflicht bei Datenschutzpannen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen feststellen, dass die als besonders schutzwürdig definierten Daten unrechtmäßig an Dritte übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, müssen sowohl die Datenschutz-Aufsichtsbehörden als auch die betroffenen Personen unverzüglich benachrichtigt werden.