Neues IT-Sicherheitsgesetz nun doch ohne Vorratsdatenspeicherung
Der im August vergangenen Jahres veröffentlichte Entwurf für das geplante neue IT-Sicherheitsgesetz sah noch vor, dass laut einem Zusatz zu § 15 des Telemediengesetzes (TMG) Diensteanbieter das Recht hätten Nutzungsdaten bis zu sechs Monaten aufzubewahren. Jetzt konnten sich de Maizière (CDU) und Maas (SPD) darauf einigen dies zu streichen.