Geprägt von einer ununterbrochenen Erreichbarkeit und den schier unendlich wirkenden Opportunitäten des World Wide Webs, hat das Smartphone mittlerweile quasi den Status einer Armerweiterung erlangt – kaum noch wird das Haus ohne diesen treuen Begleiter verlassen. Mit dem Mini-Computer im Schlepptau stellt sich allerdings die Frage nach dem gegebenen Maß an Datenschutz sowie -sicherheit, insbesondere in Bezug auf die durch die Mobilität generierten, standortbezogenen Informationen. Wie lässt sich der eigene Schutz erhöhen? Dies erklärt Jenna Eatough für den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. im heutigen Gastbeitrag.

DER GPS-STANDORT?

Wird das GPS-Modul am Smartphone nicht manuell abgeschaltet, so können Standortdaten und Bewegungsmuster an Dritte weitergegeben werden. Diesbezüglich kann der Nutzer also mühelos selbst für Abhilfe sorgen. Auch bleibt die Hinderung bestimmter Applikationen – etwa Google Maps – am Abrufen der Informationen über den Aufenthaltsort möglich. Erforderlich ist hierzu lediglich eine Anpassung der entsprechenden App-Einstellungen:

  • iPhone: Einstellungen – Allgemein – Ortungsdienste – deaktivieren
  • Android: Einstellungen – Standortzugriff – Standortzugriff erlauben – deaktivieren
  • Windows Phone: Start – Einstellungen – Datenschutz – Position – deaktivieren

DATEN-BACKUPS

Für gewöhnlich kommt es zur standardmäßigen Datensicherung am Handy – es entstehen bedenkliche Informationspakete. Fachpersonen raten diesbezüglich zur Deaktivierung der automatisierten Backups. Dies bringt leider nicht ausschließlich Vorteile mit sich: Im Falle eines Datenverlustes kann keine entsprechende Wiederherstellung erfolgen. Hier helfen jedoch externe Festplatten weiter. Zum Abschalten des automatischen Backups ist wie folgt vorzugehen:

  • iPhone: Einstellungen – iCloud – Speicher & Backup – deaktivieren
  • Android: Einstellungen – Sichern & zurücksetzen – Meine Daten sichern – deaktivieren
  • Windows Phone: Start – Einstellungen – System – Sicherung – deaktivieren

WLAN UND BLUETOOTH

Das alleinige Ausschalten des GPS-Moduls genügt noch nicht, um einen Nachvollzug des Bewegungsmusters zur Gänze auszuschließen. Ist die WLAN-Funktion aktiviert, so sucht und registriert das Handy unterwegs stetig etwaige WLAN-Netzwerke – eine Reproduktion der Translokationswechsel anhand dessen bleibt realisierbar. Daher sollte die WLAN-Funktionalität nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es auch wirklich notwendig wird. Identisch verhält es sich bei der Bluetooth-Anwendung. In beiden Fällen ist ein händisches Abstellen über das entsprechende Einstellungsmenü erzielbar.

TEMPORÄRE DATEIEN

Zur Erhöhung der Datensicherheit am Smartphone sollten die temporären Dateien (vor allem Cookies), welche Rückschlüsse über das eigene Surfverhalten zulassen, in regelmäßigen Abständen gelöscht werden. Unter „Einstellungen“ lässt sich der Cache bzw. der Browserverlauf zurücksetzen.

ZUGRIFFSRECHTE VON APPLIKATIONEN

Grundsätzlich lässt sich feststellen: Je neuer das Smartphone-Modell, desto weniger ist eine Einwirkung auf die berechtigten Zugriffe von Applikationen möglich. Soll eine App installiert werden, so bleibt eine entsprechende Berechtigungserteilung unabdingbar – andernfalls bleibt die Installation ausgeschlossen. Empfehlenswert ist daher der Verzicht auf solche Anwendungen, welche ausgedehnte Zugriffsberechtigungen erfordern. In der Masse an verschiedenen Apps existiert mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Ausweichlösung.

GOOGLE WERBE-ID

Spezifische Applikationen sind eingreifender als andere, wie etwa Google. Letztgenanntes bietet eine Reihe von manuell vornehmbaren Einstellungen, durch welche eine Steigerung des Datenschutzes umsetzbar ist. Hierzu zählen beispielsweise die Auswahlmöglichkeit, ob Google ein Datenbackup anlegen soll, sowie die Gestattung personalisierter Werbung im Wege der sogenannten Werbe-ID (auch diese lässt sich via des Menüpunktes „Einstellungen“ abstellen.

SMARTPHONE: GESCHÄFTLICHE NUTZUNG

Vielfach wird das Handy nicht nur zu privaten, sondern parallel auch zu beruflichen Zwecken genutzt. Riskant wird es dabei, wenn Kundendaten ins Spiel kommen. Um diesbezüglich für einen adäquaten Schutz der Klienten-Informationen Sorge zu tragen, existieren eine Reihe von Vorkehrungen:

  • Inanspruchnahme unterschiedlicher Benutzerkonten: Auf diesem Wege können solche Apps, welche auf E-Mails sowie Adressdaten zugreifen können, ausschließlich auf dem privaten Konto eingerichtet werden.
  • Codierte Datenübertragung: Eine Verschlüsselungsapp kann hierbei behilflich sein.
  • Verwendung sicherer Zugangswörter
  • Alleiniges Nutzen solcher Onlinespeicher, welche auf europäische Betreiber zurückzuführen sind.

Ausführliche Informationen zum Thema „Datenschutz im Internet“ finden Sie hier.
 
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung anbieten.

Über Jenna Eatough
Jenna Eatough studierte an der Universität Regensburg zunächst Rechtswissenschaften mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung und dann Medienwissenschaften (BA). Heute lebt sie in Berlin und ist unter anderem als freie Journalistin für verschiedene Verbände tätig.

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