Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, die aus Vertretern aller europäischer Datenschutzaufsichtsbehörden zusammengesetzt wird, hat jetzt eine erste Stellungnahme zur nächsten Monaten stattfindenden, ersten jährlichen Überprüfung des Privacy Shields mit der Europäischen Kommission veröffentlicht.

ALLJÄHRLICHER ABLAUF

Die Kommission wird kommenden September, in den USA, die erste alljährlich stattfindende Überprüfung des EU-US-Privacy Shields vornehmen. Zu diesem Zweck werden Vertreter der US-Behörden, Vertreter der europäischen Aufsichtsbehörden und Mitglieder der Artikel-29-Gruppe teilnehmen. Die Artikel-29-Gruppe hat deshalb eine erste Stellungnahme mit Empfehlungen zur Beurteilung des Privacy Shields und zum Ablauf veröffentlicht. Ziel der alljährlichen Überprüfung soll sein, die Effektivität des Privacy Shields zu überprüfen. Anschließend folgt jeweils ein Bericht der EU-Kommission an den Rat und das Europäische Parlament.

DIE ARTIKEL 29 GRUPPE EMPFIEHLT…

Laut der Pressemitteilung vom 13. Juni hegt die Datenschutzgruppe vor allem Bedenken hinsichtlich der Umsetzung von bereits früher geäußerten Thematiken im Bezug auf kommerzielle bzw. wirtschaftliche Aspekte sowie Gesetzesvollzug und nationale Sicherheit. Zu Letzterem hat die Artikel 29 Datenschutzgruppe einige Frage zu den letzten Entwicklungen im Bereich der Gerichte und Verwaltungspraxis in Sachen Datenschutz. Auch spielt sicherlich der Machtwechsel im weißen Haus und die damit verbundene Unsicherheit eine gewisse Rolle. Insbesondere möchte man jedenfalls genaue Beweise dafür, dass Massenerhebungen von personenbezogenen Daten so „schlank“ wie möglich gehalten werden. Weiteren Klärungsbedarf gibt es wohl in Sachen Ombudsmann und das Verfahren, das dessen Funktion regelt.

INTENSIVE VORBEREITUNG

Wie die Datenschutzgruppe mitteilt, bereite man sich akribisch auf den Termin vor. So seien bereits Fragebogen erstellt worden, die man den US-Behörden vorlegen möchte. Auch kündigte die Gruppe an, im Nachgang der Überprüfung selbst einen Bericht über die Ergebnisse zu veröffentlichen. Dies ist ein deutlicher Fingerzeig Richtung EU-Kommission, die Thematik ernst zu nehmen.

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