Neueste Beiträge
Archive
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014

Facebook hatte im Okt. des letzten Jahres an der mangelhaften Art. 26 DSGVO Vereinbarung gefeilt und diese erheblich ausgebaut. Doch ist das ausreichend um eine Facebook Fanpage als Unternehmen datenschutzkonform zu betreiben?
Das BayLDA stellt dies im aktuellen Tätigkeitsbericht von 2019 unmissverständlich dar:
„Betreiber von Facebook Fanpages haben nach derzeitigem Stand keine Möglichkeit, diese datenschutzkonform zu betreiben und müssen deshalb damit rechnen, Adressat von Anordnungen der Aufsichtsbehörden zu werden.
Der EuGH hat sich bereits mit Urteil vom 5. Juni 2018 (C-210/16) zur gemeinsamen Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern geäußert. Nach der Entscheidung des EuGH kann der Fanpage-Betreiber nicht mehr allein auf die datenschutzrechtliche Verantwortung von Facebook verweisen, sondern ist für die Einhaltung des Datenschutzes gegenüber den Fanpage-Besuchern (mit-)verantwortlich.
Das bedeutet konkret, dass sowohl Facebook als auch die Fanpage-Betreiber ihrer Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nachkommen müssen. Jeder Fanpage-Betreiber muss sicherstellen, dass die seiner Verantwortung unterliegenden Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 6 Abs. 1 DS-GVO rechtmäßig sind. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Fanpage-Betreiber die Verarbeitungstätigkeiten nicht unmittelbar selbst ausführt, sondern durch Facebook durchführen lässt.
Das Problem ist, dass der Fanpage-Betreiber ohne hinreichende Kenntnis über die Verarbeitungstätigkeiten nicht in der Lage ist, zu bewerten, ob die Verarbeitung rechtmäßig erfolgt. Aus diesem Grund hat die Datenschutzkonferenz sich schon mehrfach zu Facebook-Fanpages positioniert und gefordert, dass Facebook entsprechend nachbessert, sodass die Fanpage-Betreiber ihrer Verantwortlichkeit entsprechend den Anforderungen der DS-GVO gerecht werden können.
Auch wir sind der Auffassung, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich ist, solange Facebook diesen Pflichten nicht nachkommt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Facebook im Oktober 2019 das „Page-Controller-Addendum“, die Vereinbarung gem. Art. 26 DS-GVO, erheblich geändert und ergänzt hat.
Die Pflicht, eine Vereinbarung gem. Art. 26 Abs. 1 DS-GVO abzuschließen, ist zunächst nur eine formale Anforderung. Sie entbindet jedoch nicht davon, dass der Fanpage-Betreiber seine weiteren datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere seine Rechenschaftspflicht erfüllt.
Da nach derzeitigem Stand leider nicht davon auszugehen ist, dass die für Facebook in Europa federführend zuständige Aufsichtsbehörde dieser Situation abhilft, müssen Fanpagebetreiber als Mitverantwortliche damit rechnen, Adressat von aufsichtsbehördlichen Anordnungen zu werden.“
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz und WhatsApp? Wo...
Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz