Neueste Beiträge
- „Wir bringen PDFs zum Leben“ – Gespräch mit Matthias Neumayer, Geschäftsführer FragDasPDF / heyqq GmbH
- Entscheidung: Datenübermittlung in die USA verstößt nicht gegen den Datenschutz!
- Große Bedeutung für die Werbebranche – Interview
- Härting Rechtsanwälte erklären „TADPF in a nutshell (& to do’s)“
- Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten!
Archive
- Juni 2024
- März 2024
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Durch die Corona-Pandemie hat die Nutzung von Videokonferenzlösungen in Verwaltung und Wirtschaft erheblich zugenommen. Die Systeme dienen dabei nicht nur der Kommunikation, sondern auch dem gemeinsamen Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten. Bei der Nutzung solcher Dienste entstehen Risiken für die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der übertragenen Daten. Zur Absicherung gegen diese Risiken hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Entwurf eines neuen Mindeststandards veröffentlicht. Der Mindeststandard richtet sich insbesondere an Stellen des Bundes und beschreibt die Aspekte, die beachtet werden müssen, um beim Einsatz von Videokonferenzdiensten ein definiertes Mindestsicherheitsniveau zu erreichen. Der „Mindeststandard des BSI für Videokonferenzdienste“ steht auf der Webseite des BSI als Community Draft zur Kommentierung zur Verfügung.
SICHERHEITSANFORDERUNGEN
BSI-Präsident Arne Schönbohm erklärt: Videokonferenzen gehören spätestens seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zum beruflichen Alltag in vielen Behörden. Auch über die Pandemie hinaus werden viele Einrichtungen des Bundes weiterhin Videokonferenzsysteme nutzen. Als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gibt das BSI mit dem neuen Mindeststandard Sicherheitsanforderungen vor, die dafür sorgen, dass auch in digitalen Konferenzen Vertrauliches vertraulich bleibt. Der neue Mindeststandard des BSI ist somit eine wichtige Grundlage für die sichere Gestaltung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung und kann eine Blaupause für Unternehmen und andere Institutionen sein.
Hierzu hat das BSI einen Entwurf (Community Draft) veröffentlicht. Folgende Konzeption sollten von Verantwortlichen aufgestellt werden, damit Konferenztools sicher betrieben werden können:
- Sicherheitsrichtlinie für den Dienst
- IT-Sicherheitskonzept für den Dienst
- Notfall- und Kontinuitätsmanagement
- Störungsmeldung und- behebung
- Cloud-Nutzung
Folgende funktionalen Anforderungen sind durch den Verantwortlichen lauf BSI zukünftig notwendig:
- Verschlüsselung
- Signalisierung der Kamera- und Mikrofonaktivität
- Anzeige der Teilnehmer
- Anzeige der Aufzeichnungsfunktion
- Absicherung von Dateiablagen
- Deaktivierung sicherheitsrelevanter Leistungsmerkmale
SICHERHEITSMAßNAHMEN UND TECHNOLOGIEN
Das Dokument greift dazu die Systematik des IT-Grundschutz-Kompendiums auf. So teilt es die Anforderungen an Videokonferenzlösungen in Basis- und Standardanforderungen sowie Anforderungen für erhöhten Schutzbedarf ein. Der Einsatz von Videokonferenztechnik in behördlichen VS-Bereichen wird zukünftig in einem Dokument geregelt, dass noch in Arbeit ist.
Das Kompendium trägt der voranschreitenden Verschmelzung von Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung. Es stellt dar, wie engmaschig moderne Videokonferenzlösungen in die IT eingewoben sind, welche Risiken sich daraus ergeben und wie man diesen begegnet. Zudem werden Herausforderungen im Zusammenspiel mit Cloud- und KI-basierten Diensten berücksichtigt.
Neben der Informationssicherheit werden auch operative und funktionale Aspekte dargestellt. Dazu gehören unter anderem die Raumausstattung oder Beispiele für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung von Videokonferenzsystemen.
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz...
Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde hatte im September stichprobenartig...
- By Gerald Lill
- Datenschutz