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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Instagram abgemahnt. Speziell wurden 18 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen sowie ein unvollständiges Impressum bemängelt.
WAS GENAU IST INSTAGRAM?
Auf dem sozialen Netzwerk, das seit 2012 zur Facebook, Inc. gehört, können Verbraucherinnen und Verbraucher auf Nutzungsprofilen eigene Videos und Bilder veröffentlichen. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite oder eine spezielle App des Unternehmens. Finanziert wird das Angebot durch personalisierte Werbung. In den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Dienstes fanden sich zahlreiche Klauseln, die nach Auffassung des vzbv nicht mit deutschem Verbraucherrecht zu vereinbaren sind.
KEIN KALIFORNISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND
„Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten. Diese Selbstverständlichkeit scheint manchen global agierenden Unternehmen nicht bewusst zu sein“, so Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.
Laut Instagrams AGB sollen sich Verbraucher, die den Dienst von Deutschland aus nutzen, bei Streitigkeiten an amerikanische Schiedsgerichte wenden. Dabei ist die Anwendung kalifornischen Verbraucherrechts vorgeschrieben. Das Unternehmen kann den Zugang zum Dienst nach alleinigem Ermessen sperren und schränkt seine eigene Haftung für Vertragsverletzungen stark ein. Werbung muss nicht als solche gekennzeichnet werden. Problematisch ist aber auch eine Klausel, die Instagram kostenfreie und sehr weitgehende Nutzungsrechte an den eingestellten Inhalten der Nutzer einräumt. Das Impressum auf der Webseite ist aus Sicht des vzbv nicht vollständig.
Ebenfalls beanstandet wurde eine Passage aus der Datenschutzrichtlinie, die es Instagram erlauben soll personenbezogene Daten an Werbepartner herauszugeben – und das ganz ohne Zustimmung der Nutzer. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die nicht mehr vom Vertragszweck gedeckt ist, benötigen Unternehmen eine informierte und freiwillige Einwilligung der Betroffenen. Die Informationen in der Klausel waren nach Auffassung des vzbv jedoch zu unbestimmt, um datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten.
INSTAGRAM LENKT EIN!
Instagram lenkt ein und gab Ende September eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Der Dienst muss nun seine Webseite und die Vertragsbedingungen entsprechend umgestalten. Für die meisten Änderungen ist dabei bis zum 2. November Zeit. Die Datenschutzverstöße müssen bis Jahresende abgestellt worden sein. Nach Ablauf der Umstellungsfristen darf Instagram die betroffenen Geschäftsbedingungen aber bereits nicht mehr verwenden und sich auch nicht gegenüber Bestandskunden auf diese berufen.
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