Neulich haben wir uns schon die neuen AGB von WhatsApp angesehen, die eine Weitergabe der Telefonnummern an Facebook legitimieren. Nun verlangt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Unterlassungserklärung von dem Nachrichtendienstanbieter.

GRUND FÜR ABMAHNUNG

Laut dem Schreiben der Anwälte des VZBV, seien weder die Datenweitergabe legal, noch gäbe es ausreichende Einwilligungserklärungen. Dort spricht man sogar von Verbrauchertäuschung. WhatsApp bekommt nun bis zum 21. September Zeit um dies zu revidieren. Andernfalls will die VZBV Klage erheben.

MANGELNDE EINWILLIGUNG

Insbesondere die Einwilligung sei laut VZBV rechtlich so nicht ausreichend. In Deutschland ist hier ein bewusstes Opt-In durch setzen eines Häkchens notwendig. Ein Opt-Out durch entfernen eines vorausgewählten Häkchens hingegen reicht nicht. Ebenso problematisch ist aber auch, dass WhatsApp Telefonummern an Facebook weitergibt, die nicht von WhatsApp- oder Facebooknutzern stammen, bzw. für die auch der Besitzer des Telefons keine rechtswirksame Einwilligung zur Weitergabe erteilen kann.

DAS GEBROCHENE VERSPRECHEN

Klaus Müller, Vorstand des VZBV, ist sich sicher, dass das Vertrauen der Nutzer enttäuscht wurde. Bei der Übernahme von WhatsApp hatte Facebook „öffentlich bekundet, dass der Dienst von WhatsApp unabhängig bleiben solle. Verbraucher vertrauten also darauf, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt.“

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