Neueste Beiträge
- „Wir bringen PDFs zum Leben“ – Gespräch mit Matthias Neumayer, Geschäftsführer FragDasPDF / heyqq GmbH
- Entscheidung: Datenübermittlung in die USA verstößt nicht gegen den Datenschutz!
- Große Bedeutung für die Werbebranche – Interview
- Härting Rechtsanwälte erklären „TADPF in a nutshell (& to do’s)“
- Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten!
Archive
- Juni 2024
- März 2024
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
„Löschpflicht im Brandfall“. Das klingt erst mal komisch, denn natürlich löscht man ein Feuer im Betrieb wenn denn eins entstehen sollte. Was genau steckt aber hinter dieser Pflicht und was bedeutet das für Sie und Ihre Firma tatsächlich?
INHABER HAFTEN PERSÖNLICH
Wenn wir uns § 323c StGB genauer anschauen, finden wir hier folgende Aussage: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und möglich ist, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies gilt auch im Brandfall. Denn die Löschpflicht greift auch bei entstehenden Bränden, sofern diese mit verfügbaren Löschmitteln noch gefahrlos zu löschen wären. Wenn dann bei dem Brand Menschen zu Schaden oder zu Tode kommen, haftet der Inhaber des betroffenen Betriebes persönlich, sofern ihm schuldhaftes Verhalten wegen mangelhafter Brandschutzorganisation nachgewiesen werden kann. Auch Beschäftigte können im Brandfall wegen unterlassener Hilfeleistung zur Verantwortung gezogen werden.
RICHTIGER BRANDSCHUTZ IST UNABLÄSSLICH
Carsten Wege vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) sagt dazu: “Beim Schutz der Beschäftigten vor Feuer und Brandrauch trägt der Arbeitgeber eine große Verantwortung. Zur Minimierung der Brandrisiken hat der Arbeitgeber eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Wer sich als Verantwortlicher an den konkreten Vorgaben der ASR A2.2 orientiert, handelt vorschriftsgemäß und kann sich im Haftungsfall entlasten”. ASR A2.2 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten mit dem Titel “Maßnahmen gegen Brände”. Sie betrifft vor allem die Ausstattung mit Alarm- und Feuerlöscheinrichtungen sowie deren Handhabung durch unterwiesene und ausgebildete Brandschutzhelfer. In vielen Betrieben mangelt es aber an einer dokumentierten Beurteilung der Brandgefahren und den hieraus abzuleitenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Unzureichende Brandschutzorganisation kann nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze kosten, sondern im schlimmsten Falle den geschäftlichen Zusammenbruch oder sogar privaten Ruin bedeuten.
WER KANN UNSEREN BETRIEB BERATEN?
In Deutschland gibt es fachlich kompetente Ansprechpartner für betrieblichen Brandschutz in Form der qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Hier werden Sie in Sachen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen sowie Alarm-, Flucht- und Rettungswegplänen beraten. Oft bieten diese auch betriebliche Unterweisungen im Brandschutz und Löschübungen an. Regionale Anbieter finden Sie im Internet z. B. unter www.bvbf.de.
Ähnliche Artikel
Business Continuity –...
Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik stellt auf der IT-Messe...
- By Ingo Kaiser
- Business Continuity
Business Continuity –...
Das Bundesamt für Bevölkerungshilfe und Katastrophenschutz (BKK) testet, wie heise...
- By Ingo Kaiser
- Business Continuity
IT-Sicherheit – Die...
Gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind öffentliche und nicht-öffentliche...
- By Ingo Kaiser
- Business Continuity