Langsam sind es wohl alle Leid. Der Streik bei Post und DHL zieht sich seit Wochen und eine Einigung ist weiterhin nicht in Sicht. Wie kann Ihrem Unternehmen Compliance helfen diese Zeit mit einem „unzuverlässigen“ Dienstleister halbwegs unbeschadet zu überstehen?

ZIEHEN SIE EINEN ANBIETERWECHSEL IN ERWÄGUNG

Es ist so einfach wie es klingt. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, wechseln Sie den Anbieter – selbst wenn es nur vorübergehend ist. Es gibt andere bundesweit agierende Briefzustelldienste, wie Die Zweite Post oder Mailalliance, darüber hinaus auch noch etliche lokale Anbieter. Im Bereich Pakete dürften die Alternativen wie DPD, Hermes, TNT, UPS etc. namentlich bereits geläufiger sein.

FRISTEN UND WIDERRUFSRECHT

Fristen müssen oft genug eingehalten werden – und sich den Poststreik als Entschuldigung parat zu legen wird nichts nützen. Hier hilft nur eins: Planen Sie entsprechenden Spielraum ein. Versenden Sie die Postsendungen so, dass die Frist auch mit großer Verzögerung noch eingehalten werden kann.
Das Widerrufsrecht bleibt ansich von den Poststreiks unberührt, beginnt die Widerrufsfrist doch erst mit Erhalt der Sendung, egal ob diese pünktlich oder verspätet beim Empfänger ankommt.

ALTERNATIVE SENDEMÖGLICHKEITEN

Solange ein Schreiben nicht an die strenge Schriftform gebunden ist kann als Alternative auch ein Fax mit dem Zusatz „Fristwahrend vorab per Fax“ ausreichen. Vielerlei Kündigungen können heute ohnehin per Fax oder per E-Mail verschickt werden. Wichtig dabei: Sendeprotokolle ausdrucken und aufheben. Per E-Mail versendete Schreiben liefern jedoch keinen rechtssicheren Beweis, ob das Schreiben abgesendet oder zugestelt worden ist. Eine Bitte um Empfangsbestätigung kann hier Abhilfe sein.

SONSTIGE INFOS ZUM POSTSTREIK

Generell ist wichtig zu wissen, dass die Post aufgrund des in Deutschland bestehenden Streikrechts nicht für streikbedingte Verspätungen verantwortlich gemacht werden kann und entsprechend auch nicht haftet. Sollten Sie als Web-Shop-Betreiber schlechte Bewertungen aufgrund des Poststreiks erhalten, haben Sie normalerweise bestenfalls noch die Möglichkeit dies entsprechend höflich zu kommentieren. Daher empfehlen wir im Webshop bereits im Vorfeld einer Bestellung darauf aufmerksam zu machen. Nicht jeder im Ausland befindliche Kunde muss zwangsläufig das Streikgeschehen bei der Deutschen Post mitverfolgt haben. Eventuell können Sie auch die Streikseiten von Post und DHL direkt verlinken. Hier kann jeder sofort selbst prüfen ob am Standort des Senders oder des Empfängers gestreikt wird und Verzögerungen einkalkuliert werden müssen.

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