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Immer größerer Beliebtheit erfreut sich die weibliche „Hausdame“ Alexa, die Amazon „Echo“-Nutzern per Sprachbefehl das Licht oder den Fernseher einschaltet oder das Leiblingslied aus dem Angebot bei Spotify heraussucht. Aber sind solche virtuellen Diener wie bei amazons „Echo“, Googles „Home“ oder Apples „HomePod“ aus Datenschutzsicht unbedenklich?
SPEICHERUNG DER SPRACHAUFNAHMEN
Sobald man Alexa, Siri oder wie die virtuellen Damen auch heißen mögen, einen Sprachbefehl erteilt, wird dieser ausgeführt, aber nicht gelöscht. Stattdessen werden diese dauerhaft chronologisch abgespeichert. Den Herstellern zufolge soll dies vor allem der Weiterentwicklung der Technik sowie der Anpassung an Nutzerbedürfnisse dienen. Aber dies lässt auch Platz für Missbrauch. Die Experten bei chip.de haben sich die Geräte diesbezüglich genauer angesehen und daraus Datenschutzempfehlungen abgeleitet.
MISSBRAUCHSGEFAHR
Wie „neugierig“ beispielsweise Alexa ist, zeigte sich zufällig, als ein Nachrichtensprecher in den USA ein kleines Mädchen mit den Worten „Alexa, kauf mir ein Puppenhaus“ zitierte, woraufhin sich landesweit Nutzer beschwerten, dass ihre „Echos“ versuchen würden Puppenhäuser zu kaufen. Im chip-Test reagierte Alexa sogar auf Gespräche, in denen der Startbefehl „Alexa“ gar nicht vorkam. Die Problematik dabei ist, dass dann aber trotzdem sofort mitgeschnitten und in den USA gespeichert wird.
Googles „home“ kann zwar Stimmen unterscheiden schneidet aber, laut Chip, regelmäßig kurze Sprachsequenzen mit, falls der Nutzer nach dem Aktivierungswort einfach weiterspricht, ohne auf eine Reaktion zu warten. Somit kann das, was unmittelbar vor der Aktivierung gesagt wurde ebenfalls mit übertragen werden. Apple hat wohl angekündigt bei seinem HomePod die Aufzeichnungen nur anonymisiert speichern zu wollen, was immerhin schon ein Fortschritt wäre.
DIGITALER SELBSTSCHUTZ
Die guten Nachrichten: Alles was mittels der Geräte auf die Servern der Anbieter übertragen wird, lässt sich auch wieder entfernen. Chip erklärt auch wie es geht.
Für Amazons „Echo“ gilt: „Die Einträge der Echos sind gleich auf der Startseite der App oder Browseranwendung zu sehen und lassen sich dort durch Tippen auf ‚Mehr | Karte entfernen‘ einzeln löschen. Weitere Informationen bietet der ‚Verlauf‘ in den Einstellungen unter ‚Allgemein‘. Dort können Sie sogar die Audiodateien abspielen und ebenfalls löschen. Wer sich aller Einträge entledigen möchte, kann dies im verknüpften Amazon-Konto in der Rubrik ‚Meine Inhalte und Gerät‘ tun.“
Bei Googles „Home“ gehen Sie so vor: „Die Speicherdaten von Google finden sich in den ‚Aktivitäten‘ auf der Webseite myactivity.google.com. Unter ‚Filtern nach Datum und Produkt | Google Assistant‘ lassen sich die Sprachdateien auswählen, ebenfalls anhören und einzeln oder mit ‚Aktivitäten löschen nach‘ auch komplett entfernen. In der Rubrik ‚Aktivitätseinstellungen‘ bietet Google sogar die Möglichkeit, die Speicherung ganz abzuschalten.“
Man kann sich aber auch bei jeder Aktivierung der Geräte warnen lassen, indem man sie jeweils so konfiguriert, dass am Anfang und am Ende jeder Aufzeichnung ein Tonsignal wiedergegeben wird. Auch kann man die Mikrofone ausschalten. Um sich vor ungewünschten Käufen zu schützen empfehlen die Chip-Experten einfach die Kauffunktion auszuschalten oder zusätzlich mit einer PIN zu schützen.
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