Neueste Beiträge
- „Wir bringen PDFs zum Leben“ – Gespräch mit Matthias Neumayer, Geschäftsführer FragDasPDF / heyqq GmbH
- Entscheidung: Datenübermittlung in die USA verstößt nicht gegen den Datenschutz!
- Große Bedeutung für die Werbebranche – Interview
- Härting Rechtsanwälte erklären „TADPF in a nutshell (& to do’s)“
- Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten!
Archive
- Juni 2024
- März 2024
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und zog einige Änderungen für die Online-Marketing-Branche nach sich. Demnach müssen die allgemeinen Datenschutzgrundsätze in allen Bereichen im Online-Marketing eingehalten werden. Welche Formen des Online-Marketings sind noch zulässig? Worauf muss beim Online-Marketing hinsichtlich Datenschutz beachtet werden? Was müssen Unternehmen bei Social-Media-Marketing berücksichtigen? Antworten auf diese Fragen und mehr lesen Sie in diesem Gastbeitrag des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.
WELCHE FORMEN DES ONLINE-MARKETINGS SIND ZULÄSSIG?
Im Grunde hat sich für das Marketing in Deutschland nicht viel geändert, da bereits vor Eintritt der DSGVO das Bundesdatenschutzgesetz galt, das teilweise noch strenger war als die DSGVO.
Grundsätzlich sind alle Formen des Online-Marketings zulässig, solange die wichtigsten Datenschutzgrundsätze eingehalten werden. Demnach sind folgende Aktivitäten erlaubt:
- Gewinnspiele bzw. Couponing
- Newsletter
- E-Mail-Marketing
- Werbung auf der Website
- Social-Media-Marketing
WELCHE ASPEKTE MÜSSEN BEIM ONLINE-MARKETING BEACHTET WERDEN?
Beim Online-Marketing müssen Unternehmen zunächst darauf achten, dass Werbungen stets eindeutig als solche erkennbar sind. Des Weiteren dürfen die Werbeabsicht sowie der Werbetreibende nicht verheimlicht werden. Werden Werbe-E-Mails versendet, ist der Datenverarbeiter von vornherein verpflichtet, den Nutzer bei der Eingabe seiner Daten darüber zu informieren, welche Art Mailings dieser in Zukunft erhalten wird.
Werbe-E-Mails dürfen also nur nach vorheriger Zustimmung durch den Empfänger versendet werden. Außerdem muss die Zustimmung aktiv und bewusst erfolgen und darf nicht Teil einer formulierten Vertragsbedingung sein. Der erforderliche Haken darf demnach auch nicht automatisch gesetzt werden. Darüber hinaus muss die Einwilligung nachweisbar sein.
Der Nutzer muss außerdem die Möglichkeit haben, der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen. Ein Widerspruch seitens des Nutzers darf demnach keine zusätzlichen Kosten verursachen. Des Weiteren müssen alle Informationen und Benachrichtigungen klar und verständlich formuliert sein.
Zur Generierung von Abonnenten ist nach dem 25. Mai 2018 der Double-Opt-in das einzige Verfahren, das noch rechtskonform ist. Dabei bekommt der Nutzer nach der Eingabe seiner E-Mail-Adresse in einen Verteiler die Möglichkeit, die Anmeldung zu bestätigen. Wenn kostenlose Downloads als Leadgenerierungsmaßnahme eingesetzt werden, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der User sich gleichzeitig für den Newsletter oder Mailing anmeldet. Für transaktionale E-Mails mit werblichen Elementen wird eine separate Zustimmung benötigt.
Bei der Datenanalyse muss zwischen einer anonymisierten Analyse und einer individualisierten Nutzungsauswertung unterschieden werden. Bei der individualisierten Auswertung wird die Person durch die IP-Adresse oder E-Mail-Adresse eindeutig identifiziert, was nur mit einer Einwilligung erfolgen darf. Das Profiling ist noch möglich, wenn dabei die fünf Rechte gewährleistet sind:
- Recht auf Unterrichtung
- Recht auf Zugang
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Datenportabilität.
WORAUF IST BEIM SOCIAL MEDIA MARKETING HINSICHTLICH DATENSCHUTZ ZU ACHTEN?
Wenn Unternehmen Facebook & Co. für das Marketing nutzen, sind sie verpflichtet, ihre Kontaktdaten im Impressum zu veröffentlichen. Somit sollten Nutzer und Datenschützer bei Datenschutzverstößen die Möglichkeit haben, den Verursacher zu kontaktieren. Des Weiteren haben Nutzer ein Auskunftsrecht gegenüber Einrichtungen, die von ihnen personenbezogene Daten erheben.
Mit der Umsetzung der DSGVO ist es für Unternehmen problematischer, Social-Media-Buttons auf den Seiten der Unternehmen einzubinden, denn dadurch erhalten Facebook, Instagram etc. die Daten der Besucher und sammeln diese. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Besucher der Unternehmensseite tatsächlich auf den Social-Media-Seiten angemeldet ist.
Um dieses Problem zu umgehen, können Unternehmen die Buttons ausblenden und inaktiv lassen. Diese können bei Bedarf von dem jeweiligen Besucher aktiviert werden, wodurch dieser auch seine Einwilligung für die Datenübertragung erteilt.
Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.
Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.
Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz und WhatsApp? Wo...
Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz