Neueste Beiträge
- „Wir bringen PDFs zum Leben“ – Gespräch mit Matthias Neumayer, Geschäftsführer FragDasPDF / heyqq GmbH
- Entscheidung: Datenübermittlung in die USA verstößt nicht gegen den Datenschutz!
- Große Bedeutung für die Werbebranche – Interview
- Härting Rechtsanwälte erklären „TADPF in a nutshell (& to do’s)“
- Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten!
Archive
- Juni 2024
- März 2024
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden Württemberg widmet sich in seinem vor wenigen Tagen erschienenen 32. Tätigkeitsbericht auch dem Thema Datenschutz in Pflegeeinrichtungen. Was gibt es hier Interessantes aus erster Hand der Aufsichtsbehörde zu berichten?
HILFSMITTELERBRINGER
In stationären Pflegeeinrichtungen werden zur Versorgung der Bewohner mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln von den Krankenkassen und den Pflegeeinrichtungen selber oft sogenannte Hilfsmittelerbringer eingesetzt. Da diese mit personenbezogenen Gesundheitsdaten der Bewohner zu tun haben, sind hier besondere Vorschriften zu beachten: „Hilfsmittelerbringer sind als sonstige Leistungserbringer gem. § 294 SGB V dazu verpflichtet, die für die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen notwendigen Angaben, die aus der Erbringung, der Verordnung sowie der Abgabe von Versicherungsleistungen entstehen, aufzuzeichnen und gemäß den nachstehenden Vorschriften den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen oder den mit der Datenverarbeitung beauftragten Stellen mitzuteilen. Aus dieser Verpflichtung entsteht für die Leistungserbringer jedoch keine datenschutzrechtliche Befugnis, umfangreich Gesundheitsdaten von Versicherten zu erheben bzw. solche aufzuzeichnen.“
KONKRETER VERSTOSS
Im konkreten Fall, bei dem auch ein Bußgeld verhängt wurde, hatte in einer stationären Pflegeeinrichtung in Baden-Württemberg ein Hilfsmittelerbringer die individuelle Versorgung der Bewohner mittels eines Ernährungs-Managements übernommen. Dessen Mitarbeiter hatten Unmengen an Gesundheitsdaten der Bewohner erhoben. Im Anschluss entschieden die Mitarbeiter des Hilfsmittelerbringers dann bei wem sie eine Zusatzernährung für angebracht hielten. „Erst nach dieser Entscheidung übergaben die Mitarbeiter den betroffenen Pflegeheimbewohnern eine sog. Wahlrechtsbestätigung. Darin sollten diese schriftlich erklären, dass der Hilfsmittelerbringer sie auf der Grundlage einer Verordnung ihres behandelnden Arztes beliefern darf.“ Da dies vom Arzt verordnet werden muss, wurden die so erstellten Visitenblätter an die vermeintlichen Hausärzte versandt. Der Haken daran: Ärzte erhielten die Unterlagen aber in etlichen Fällen waren dies nicht deren Patienten.
KLARER FALL
Der Verstoss liegt ganz klar auf der Hand: „In diesem Fall handelte der Hilfsmittelerbringer weder bei der Erhebung noch bei der weiteren Verarbeitung der Gesundheitsdaten auf einer rechtlichen Grundlage. Eine wirksame Einwilligungserklärung der Pflegeheimbewohner in die Datenerhebung und -verarbeitung existierte nicht. Die Bewohner oder deren Vertreter wurden zu keinem Zeitpunkt hinreichend über eine Erhebung oder Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten durch einen Hilfsmittelerbringer informiert.“
FOTOAUFNAHMEN VON BEWOHNERN
In einem anderen Fall wurden Heimbewohner von einem Betreiber von Pflegeheimen gebeten, für den Fall der Evakuierung der Gebäude im Notfall fotografieren zu lassen. So sollten Rettungskräfte anhand von Listen mit Fotos Bewohner sofort erkennen. Das Einwilligungsformular erschlich sich neben diesem Zweck aber auch eine Erlaubnis die „‚Dokumente, Foto- und Videoaufnahmen‘ der Bewohner ‚zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt‘ ‚für Zwecke der Veröffentlichung‘ in von den Bewohnern ggf. ’speziell freigegebenen Online-Medien, jeweils zum Zwecke der Außendarstellung“ veröffentlichen zu dürfen. Als besonderes „Highlight“ gab es noch den Zusatz „Diese Einwilligung gilt über den Tod hinaus.“
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE EINWILLIGUNG
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg fasst die Voraussetzungen für Pflegeheimbetreiber folgendermaßen zusammen:
„Ein Heimbetreiber, der die datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verwendung von Fotos und evtl. auch weiteren Daten einholen will, muss insbesondere über die ‚Spielregeln‘, also die Datenarten, den Zweck und die vorgesehene Datenverwendung klar und verständlich informieren. Nur dann sind die Heimbewohner in der Lage, ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auszuüben.“
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz und WhatsApp? Wo...
Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz