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Prof. Dr. Johannes Caspar, seines Zeichens Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat Facebook den Kampf angesagt: Am 27. September untersagte er dem Social Media Giganten mit sofortiger Wirkung Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern.
VERSTOSS GEGEN DEUTSCHES DATENSCHUTZRECHT
Die Weitergabe der WhatsApp Daten an Facebook stellt einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar. Dies wäre nämlich nur dann rechtens, wenn sowohl auf Seiten des Unternehmens, das die Daten weitergibt als auch bei dem empfangenden Unternehmen dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt. Facebook hat allerdings weder eine solche Einwilligung von den WhatsApp-Nutzern eingeholt, noch gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang. Facebook hat das BDSG wie jeder andere einzuhalten. Dies bestätigte erst im Juli noch der EuGH in einem Urteil: Nationales Datenschutzrecht ist dann anwendbar, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet. Facebook tut in Deutschland genau dies – durch seine Niederlassung in Hamburg, die das deutschsprachige Werbegeschäft betreibt.
CASPAR IM KLARTEXT
Wie Hamburgs Datenschutzbeauftragter erklärt: „Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.
Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird.“
UND NUN?
Erst einmal wird sich wohl nichts ändern. Dass Facebook sich nicht einschüchtern lässt, stellte der Internetriese zuletzt unter Beweis, als Caspar versuchte das Pseudonymverbot für deutsche Nutzer bei Facebook zu verhindern. Damit scheiterte er vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Auch hier ist wohl anzunehmen, dass Facebook bzw. WhatsApp Rechtsmittel gegen Caspars Verwaltungsordnung einlegen wird, sodass auch hier schließlich wieder ein Gericht entscheiden werden muss. Wahrscheinlich stehen die Chancen aufgrund des bestehenden EuGH-Urteils aber diesmal besser für Hamburgs obersten Datenschützer.
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