Wie die Certified Senders Alliance (CSA) berichtet, hat die eco-Beschwerdestelle im Jahr 2014 über 130.000 Nutzerbeschwerden verzeichnen können, die sich auf E-Mail Werbung bezogen. Es werden immer noch oft fatale Fehler beim Versand von Werbemails begangen – und das kann teuer werden.

VORAUSSETZUNGEN FÜR RECHTMÄSSIGEN E-MAIL VERSAND

Die Zulässigkeit einer Werbe-E-Mail wird durch §13 Abs.2 TMG, § 7 Abs. 2 Nr.3 UWG und § 28 Abs. 3a BDSG abgesteckt. Hieraus ergibt sich die Beweislast für den Versender, der belegen muss, dass die Einwilligung des Empfängers auch tatsächlich von dem Inhaber dieser E-Mail Adresse erteilt wurde. Dazu bedarf es zumindest des Vorlegens des Einwilligungstextes zum Zeitpunkt der Datenerhebung, des Datums und der Uhrzeit der Einwilligung sowie der Einwilligungsquelle.

WIRTSCHAFTLICHER SCHADEN

Der wirtschaftliche Schaden der dadurch entsteht ist nicht unerheblich. So geht die CSA laut Gutachten von einer viertel Million Euro aus. Zwar einigen sich die Parteien wohl meist außergerichtlich, aber auch dann entstehen Kosten, wie Abmahngelder, Schadensersatzforderungen oder Anwaltskosten.

VOR GERICHT DANN RICHTIG TEUER

Sollte es aber doch vor Gericht entschieden werden, kann es richtig teuer werden. Denn dann kommen zu den Gerichts- bzw. Anwaltskosten und Schadensersatzansprüchen auch noch Ordnungsgelder hinzu. Diese können auch gerne mal bei 250.000 Euro liegen – und das pro Fall der Zuwiderhandlung. Wenn bei einer rechtswidrigen Massen-Werbemail an 400 Empfänger, sich nur 4 gerichtlich wehren ist eine Million schnell beisammen! Das BayLDA stellt ein sehr gutes Infoblatt für datenschutzkonforme Werbung zur Verfügung – mehr dazu finden Sie hier.
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