Neueste Beiträge
- Entscheidung: Datenübermittlung in die USA verstößt nicht gegen den Datenschutz!
- Große Bedeutung für die Werbebranche – Interview
- Härting Rechtsanwälte erklären „TADPF in a nutshell (& to do’s)“
- Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework in Kraft getreten!
- DSK veröffentlicht Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites
Archive
- März 2024
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Um bei den älteren Bevölkerungsgruppen mit dem Impfen zu beginnen, müssen diese über die Möglichkeiten der Impfungen informiert werden. Die Terminvergabe erfolgt in vielen Bundesländern online. Für viele Senioren ein schwieriges Unterfangen. Wie informiert man nun „offline“. Die niedersächsische Landesregierung argumentierte, dass man aufgrund von datenschutzrechtlichen Problemen nicht auf die Meldedaten eben dieser Bevölkerungsgruppe zugreifen dürfe. Doch der Datenschutz steht einem Impfschreiben nicht im Weg, wie viele Tageszeitungen aktuell verlauten lassen. Die Landesbeauftragte Barbara Thiel äußerte sich auch bereits konkret dazu, wie eine Übermittlung möglich gemacht werden kann. Ganz ohne Problem mit dem Datenschutz.
NUTZUNG DES MELDEREGISTERDATENSPIEGELS NICHT MÖGLICH
Richtig ist, dass dem Sozialministerium die Nutzung des Melderegisterdatenspiegels (die tagesaktuelle Zusammenstellung der kommunalen Melderegisterdaten) aufgrund landesrechtlicher Regelungen nicht möglich ist, um Impfinformationen an über 80-jährige Personen zu versenden. Insbesondere die Regelungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz stehen dem entgegen. Dies gilt auch für die Einbindung eines privaten Dienstleisters.
MÖGLICHKEIT AUF ZUGRIFF DER MELDEDATEN
Allerdings gibt es andere Möglichkeiten, auf die Meldedaten zurückzugreifen, ohne mit dem Melde- oder Datenschutzrecht in Konflikt zu geraten. Zum einen können die Informationen des Sozialministeriums über die Kommunen versendet werden. Diese halten die nötigen Daten ohnehin vor und dürfen sie auch für diesen Zweck verwenden. Es ist deshalb zu begrüßen, dass das Sozialministerium das Angebot der kommunalen Spitzenverbände angenommen hat, bei der Versendung der Impfschreiben zu unterstützen.
Zum anderen kann das Sozialministerium die Daten gemäß § 34 Abs. 2 Bundesmeldegesetz auch durch eine sogenannte Gruppenauskunft von den jeweiligen Kommunen erhalten und für die Impfinformationen verwenden (Ebenso wie bei Wahlwerbung!!). Für die Versendung könnte das Ministerium hier auch einen privaten Dienstleister einsetzen. Sofern dieser Dienstleister mit personenbezogenen Daten in Berührung kommt, wäre der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages erforderlich. Insbesondere müsste durch den Vertrag sichergestellt werden, dass der Dienstleister die Daten nicht zu eigenen Zwecken verwendet, wie z. B. für Werbung.
DATENBANK DER DEUTSCHEN POST NICHT NOTWENDIG
Die Niedersächsische Landesregierung zog auch das Einbinden der Datenbanken der Deutschen Post Direkt GmbH in Betracht, um Zugriff auf die Adressen der potentiellen Kandidaten für den Imfpstart zu bekommen. Laut dem LfD Niedersachen gibt es hierfür keinen Notwendigkeit. Es gibt nämlich rechtliche gangbare Möglichkeiten zur Verwendung der Meldedaten. Auch entstehe mehr und mehr der Eindruck (vgl. auch Corona Warn-App), dass der Datenschutz ein mögliches schnelles Ende der Pandemie verlangsame oder gar verhindere. Auch sprechen einige Tageszeitungen und Medienhäuser davon, dass der Datenschutz über allen anderen Gütern stünde. Die Datenschutzbehörden der einzelnen Länder sind hier dringend zukünftig als Berater heranzuziehen. Im Fall des Landes Niedersachsen gab es wohl keine Kommunikation zwischen den Behörden.
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz und WhatsApp? Wo...
Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz