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Wie der Mirror auf seiner Internetseite berichtet, gab es im Austin Hospital in Melbourne eine Datenschutzpanne die dafür sorgte, dass fälschlicherweise 200 Patienten für tot erklärt wurden und den Hausärzten der betroffenen Familien eine Todesbenachrichtigung zugeschickt wurde. Wie aber konnte das möglich sein?
MAN MUSS KEIN HACKER SEIN
Der australische Sicherheitsexperte Chris Rock hat nun herausgefunden, wie einfach es sein kann, einen Menschen zu virtuell zu töten. Es ist kein Hackerwissen von Nöten denn alle dafür benötigten Services gibt es bereits und sie sind 100 prozentig legal. Im Falle der Klinik in Melbourne war dies tatsächlich eine Panne. Aber was zufällig bzw. aus Versehen passieren kann, kann durchaus auch von Cyberkriminellen mit Absicht hervorgerufen werden.
ONLINE IST MAN RUCK ZUCK ARZT
Der offizielle Nachweis für den Tod eines Menschen ist weltweit die Sterbeurkunde. Aber in vielen Ländern kann der Antrag heutzutage dafür auch online ausgefüllt werden. In den USA beispielsweise gibt es den Webdienst „Electronic Death Registration System (EDRS)“. Um diesen auch nutzen zu können, muss man sich dort als Arzt anmelden.
Was wie eine Hürde erscheint, ist tatsächlich keine. Um sich für das EDRS zu registrieren, muss man zwar einige Informationen angeben, um zu beweisen, dass man Arzt ist, jedoch gibt es weitere Online-Dienste, bei denen man diese Informationen finden kann. Ergo kann man sich beim EDRS als Arzt anmelden – jederzeit und ohne Probleme.
GENAU SO SCHNELL IST MAN BESTATTER
Die zweite Person, die eine Sterbeurkunde mit auszufüllen hat, ist der Bestattungsunternehmer. Tatsächlich braucht man in einigen Ländern (z. B. Großbritannien, Australien oder in Teilen der USA) keine spezielle Ausbildung oder Zertifikate um diesen Beruf auszuführen. Alles was man dort tun muss, ist seine Bewerbung auszufüllen und auf die Bestätigung zu warten – Gratulation, jetzt sind Sie Bestattungsunternehmer.
AUSFÜLLEN LEICHT GEMACHT FÜR JEDERMANN
Jetzt werden Sie vielleicht sagen: Aber es weiß ja nicht jeder wie eine Sterbeurkunde richtig ausgefüllt wird. Richtig, aber natürlich gibt es auch dafür eine Anleitung, sowohl für Ärzte, als auch für Bestattungsunternehmen. Kurz mal bei Google recherchiert und schon weiß man wie es geht. Abgesehen von einigen wenig schwierigen Kleinigkeiten, die dann noch für die Testamentseröffnung gemacht werden müssen, war es das bereits.
MASSENMORD? AUCH KEIN PROBLEM!
Der „Oberhammer“ bei diesen Online-Services zur Beantragung von Sterbeurkunden ist aber, dass diese meist einen speziellen Knopf für Massen-Sterbefällen haben. Ist diese Funktion doch ursprünglich für Todesfälle bei Unglücken und Naturkatastrophen gedacht, kann sie doch wunderbar für virtuelle „Massenmorde“ missbraucht werden. Ist man rechtlich erst einmal für tot erklärt, kann die Wiederauferstehung problematisch sein. In manchen US-Staaten gibt es eine Frist von teilweise nur 3 Jahren innerhalb derer man eine Todeserklärung rückgängig machen kann. Wer danach wieder auftaucht hat schlichtweg Pech gehabt.
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