Wann immer Facebook seine AGB ändert und auch ganz gerne mal einfach so, wie zur Zeit wieder, scheint es für manche Nutzer ganz wichtig zu sein, schnellstens diesen „bösen“ AGB zu widersprechen. Somit kann man Facebook nutzen wie man möchte und Facebook kann seine AGB eigentlich gleich löschen. Oder doch nicht?

AGB

„Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“ So ist es in § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelt. Es gilt: Ich kann diese akzeptieren und den Vertrag abschließen, oder ich bin nicht damit einverstanden und lasse es. Was nicht geht: Ich akzeptiere den Vertrag, lege also mein Facebook Profil an und widerspreche dann nachträglich irgendwann mal mit einem geposteten Bildchen mit einem völlig falsch formulierten Widerspruchstext.

WIDERSPRUCH MIT FALSCHEN INHALTEN

Aktuell grassiert mal wieder so eine Widerspruchswelle auf Facebook, wobei hier eben auch eine Unmenge an Fehlern zu finden ist:
Die letzte AGB Änderung auf Facebook fand tatsächlich im Januar 2015 statt. Viele der Widerspruchstexte beziehen sich aber auf die „neuen AGB“ bzw. „die jüngsten AGB Änderungen“. Auch werden hier gerne „Artikel 111, 112 und 113 des STGB“ als Rechtsgrundlage für den Widerspruch genannt. Das Strafgesetzbuch hat dabei gar keine Artikel, sondern Paragraphen. Einen § 112 STGB gibt es auch gar nicht. Die anderen beiden betreffen den „Widerstand gegen die Staatsgewalt“.

RICHTIGER WIDERSPRUCH

Ein Widerspruch ist auch nur dann gültig, wenn er der Vertragspartei auch sicher zugegangen ist. Auch wenn Mancheiner glauben mag, dass jeder seiner Posts von Facebook gelesen und überwacht wird, so kann man dies Facebook rechtlich gesehen bei einer Anzahl von 1,5 Milliarden Nutzern dennoch nicht zumuten. Selbst wenn dem so wäre, müsste Facebook schlichtweg nichts ändern. Es könnte einfach den Zugang des Nutzers löschen, wenn der mit den Bedingungen nicht mehr einverstanden ist.

URHEBERRECHT

Ein weiterer Punkt der in den meisten Widerspruchsposts zu finden ist: Man würde das Urheberrecht an seinen Bildern behalten. Mit Zustimmung der AGB (ja, um sein Profil anzulegen musste man diesen zustimmen…überlesen und einfach weitergeklickt?) hat man die Bedingung Facebooks akzeptiert, dass die Bilder von Facebook genutzt werden dürfen, solange man sie dort öffentlich zur Verfügung stellt.

FRISS ODER STIRB

So hart muss man es sagen. Wem die AGB bei Facebook nicht zusagen hat eigentlich nur eine Möglichkeit: Account löschen und nicht mehr zurückkommen. Auch sollte man sich überlegen, vielleicht mal etwas für einen kurzen Moment zu hinterfragen bevor man blind und gutgläubig irgendetwas als gültig und sinnvoll akzeptiert und sofort weiterverbreitet. Eine sinnvollere Beschäftigung wäre es zum Beispiel sich erstmal mit dem Datenschutz auf Facebook zu beschäftigen und sein Profil so einzustellen, dass nicht eventuellee Partyfotos oder Nacktbilder seiner Kleinkinder in der Badewanne öffentlich für alle Welt verfügbar sind.

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