Der Chaos Computer Club und der Verein Freie Netz­werke wollen der Abmahnbranche an den Kragen. Insbesondere was unberechtigte Abmahnungen für angeblich illegale Downloads von Filmen und Musik betrifft. Zu diesem Zweck haben sie den Abmahnbeantworter erstellt.

DIE ABMAHNINDUSTRIE

Für Anwaltskanzleien schon lange eine lukrative Branche: So hat sich in den letzten Jahren eine regelrechte Abmahn­industrie herauskristallisiert, für die Kanzleien ihren Fokus speziell auf Massen­abmahnungen legen. Die Kanzleien schicken im Normalfall eine Zahlungsaufforderung zusammen mit einer Unterlassungs­erklärung. Mit der Unterlassungs­erklärung unter­schreibt der Nutzer, dass er dies zukünftig unterlassen wird und mit der Zahlungs­aufforderung werden Kosten für Rechts­verfolgung und Schaden­ersatzforderungen vergolten.

DER ABMAHNBEANTWORTER

Der Abmahnbeantworter ist ein Online-Dokumentgenerator, der den Betroffenen in 6 Schritten durch einen Editor führt und am Ende ein fertiges Antwortschreiben auf die Abmahnung ausspuckt. Wie test.de in Ihrem Test des Abmahnbeantworters schreiben: „Der Betroffene teilt darin mit, dass und warum er zu Unrecht abge­mahnt worden ist. Dafür werden vorgefertigte Text­bausteine zusammengefügt. Außerdem fordert das Schreiben die gegnerische Seite dazu auf, die Abmahnung inner­halb einer fest­gelegten Frist zurück­zunehmen.“ Natürlich kann der Abmahnbeantworter nur da helfen, wo tatsächlich eine unrechtmäßige Abmahnung vorliegt.

IN 6 SCHRITTEN ZUR RECHTSSICHEREN ANTWORT

  1. Wer mahnt ab? Im ersten Schritt kann man einige der geläufigsten Abmahnkanzleien auswählen, deren Daten auto­matisch im auszufüllenden Formular erscheinen.
  2. Wie lautet das Aktenzeichen? Hier ist das, auf der Mahnung auffindbare Aktenzeichen, Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Verstoßes sowie das Datum der Abmahnung einzugeben.
  3. Warum sind Sie nicht der Täter? Hier muss man erklären, warum man nicht Täter sein kann.  Wer ein nachweisliches Alibi hat, sollte dies hier eintragen. Auch hier kann man vorgefertigte Antworten per Häkchen auswählen.
  4. Warum sind Sie kein Störer? Wer aufgrund von „Störerhaftung“ abgemahnt wird, bekommt hier vom Abmahn­beant­worter ebenfalls passende Antworten vorgeschlagen. Gründe können hier sein, dass auch Familien­mitglieder oder Nach­barn das WLAN mitbenutzen und somit unklar ist, wer für die angebliche Urheber­rechts­verletzung in Frage kommt.
  5. Wer wird abge­mahnt? Hier gibt man dann abschließend seine persönlichen Daten ein.
  6. Fertig! Das fertige Antwort­schreiben wird aus den Angaben und fertigen Textbausteinen erzeugt. Dieses muss man dann nur noch per Einschreiben oder Fax an die Abmahnkanzlei schi­cken.

SCHÖNES GIMMICK

Wie auch test. de in Ihrer Bewertung erkennen, ist der Abmahnbeantworter zwar ein schönes Tool um schnell reagieren zu können, ersetzt aber wohl keinen Rechtsbeistand. Man muss sich vor allem darüber im Klaren sein, dass unbe­dachte bzw. falsche Angaben sogar noch größeren Schaden verursachen können. Dies gilt auch für Familien­mitglieder, Nachbarn, Besucher usw. wenn diese dadurch beschuldigt werden. Test.de fasst es passend zusammen: „Die vorgefertigten Text­bausteine werden unterschiedlichen Einzel­fall­konstellationen nicht immer gerecht. Vielmehr sollte sich der Betroffene Rechts­rat suchen, etwa bei Verbraucherzentralen oder Rechts­anwälten, die sich auf Abmahnfälle spezialisiert haben.“

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