Stiftung Warentest hat einige der beliebtesten Kamera-Apps auf Datenschutz getestet, darunter die Apps der namhaften Kamera-Anbieter Canon, Fujifilm, Nikon, Olympus, Panasonic, Ricoh, Sony und Yi. Getestet wurden dabei jeweils die Android- und iOS-Versionen. Der Test brachte zum Vorschein: Sony und Yi machen im Hintergrund weit mehr, als manchem Nutzer lieb sein dürfte.

UNTERSCHIEDLICH NEUGIERIGE HERSTELLER

Die Foto App „PlayMemories Mobile“ bei Sony-Kameras sendet Infos zur verwendeten Kamera und zum Mobil­funk-Anbieter an den Hersteller. Die Stand­ortdaten gehen an Google, bei der iOS-Version an Apple. Nicht ganz so weitergabefreudig aber durchaus auch noch kritisch sind die Apps Fujifilm Camera Remote (Android), Nikon­ SnapBridge (iOS) und Olympus Image Share. Diese verraten allesamt ebenfalls den Stand­ort des Anwenders. Gar keine persönlichen Daten erfassen hingegen Canon Camera Connect, Fujifilm Camera Remote (iOS), Panasonic Image App, Ricoh Image Sync und Nikon SnapBridge (Android).

YI – KÖNIG DER „SPIONE“

Yi Technology ist bekannt als Anbieter der ersten spiegellosen Systemkamera aus China. Der Hersteller wirbt mit der „am besten vernetzten spiegellosen Kamera der Welt“ und liefert dazu die kostenlose Yi Mirrorless-App. Diese erlaubt das bequeme Teilen der Fotos in sozialen Netz­werken wie Facebook, Google+ oder LinkedIn. Die App versorgt dafür den Hersteller mit einer Menge persönlicher Daten: Die Gerätekennungen von Smartphone und Kamera, sowie den Namen und Kenn­wort der drahtlosen Netz­werk­verbindung zwischen Kamera und Smartphone. Das ist laut test.de tech­nisch absolut über­flüssig und deshalb besonders selt­sam.

RECHTSWIDRIGE VORGEHENSWEISE

Die App schickt die Daten an chinesische Server wobei ein anderer Teil des Daten­stroms auch bei Unternehmen wie Facebook und Google in den USA landet. Um die Fotos in den sozialen Medien zu teilen, werden die Daten nicht gebraucht, bleibt also die Frage: Warum und wozu? Der Anwender erfährt noch nicht mal von diesem Daten­transfer. Die App gibt weder Hinweis noch fragt sie um Erlaubnis. Eine Möglich­keit, der Über­tragung zu wider­sprechen, fehlt ebenfals. Nach BDSG und demnächst auch nach DSGVO nicht akzeptabel und ein klarer Verstoß.

Ähnliche Artikel

Richtige E-Mail...

Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...

Datenschutzerklärung für...

Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...

Datenschutz und WhatsApp? Wo...

Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...