Wie das Handelsblatt online berichtet, werden in Hamburg jetzt wohl drei Firmen mit Bußgeldern belangt, da sie sich auch fast vier Monate nach dem Scheitern von „Safe Harbor“ in Sachen Datenverkehr noch immer auf dieses Abkommen berufen.

FIRMEN IGNORIEREN „SAFE HARBOR“ SCHEITERN

Offensichtlich scheinen doch recht viele Unternehmen das Scheitern von „Safe Harbor“ zu ignorieren, oder zu glauben, sie würden nicht auffallen. Wer aber jetzt seinen Datenaustausch mit den USA noch nicht umgestellt hat oder mit EU-Standardvertragsklauseln bzw. Binding Corporate Rules eine rechtskräftige Alternative geschaffen hat, der muss jetzt auch mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

DREI ERWISCHT, ZWEI MEHR IM FOKUS

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar beschreibt seine Vorgehensweise dabei konkret in seinem gestern veröffentlichten 25. Tätigkeitsbericht: „Noch im November 2015 haben wir eine Anzahl von Unternehmen angeschrieben und diese Information direkt übersandt. Dabei handelte es sich solche, von denen nach kursorischer Durchsicht der Safe-Harbor-Liste angenommen werden kann, dass sie Datenübermittlungen auf dieser Grundlage durchführen. Geplant ist, im Januar 2016 dann den nächsten Schritt zu gehen und diese Unternehmen im Rahmen von Prüfungen um Auskunft zu ersuchen,
ob Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA vorgenommen werden und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht. Erst in einem dritten Schritt sind ab Februar – abhängig von den Ergebnissen und den Fortschritten der EU-Kommission – rechtliche Maßnahmen geplant. Diese Vorgehensweise ermöglicht es den betroffenen Unternehmen, ihre Datenübermittlungen in die USA vor etwaigen Maßnahmen auf rechtlich sichere Grundlagen zu stellen.“
Jetzt wurden bereits drei Unternehmen trotz Vorwarnung überführt. Es blühen nicht unerhebliche Bußgelder. Gegen zwei weitere Unternehmen werden wohl noch Sanktionen geprüft.

US UNTERNEHMEN

Wie Caspar gegenüber heise online bestätigt hat, handelt es sich bei den betroffenen Unternehmen um US-amerikanische Konzerne bzw. deren Niederlassungen in Deutschland. Weitere Details wurden aber nicht genannt, da es sich um noch laufende Verfahren handele.

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