Neueste Beiträge
Archive
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Der europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli äußerte sich kritisch zu einer geplanten europäischen „Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte“. Der Anwendungsbereich erstreckt sich dabei auch auf den Handel mit bestimmten digitalen Inhalten, die gegen eine andere Gegenleistung als Geld bereitgestellt werden.
VERTRAGSRECHT ALS HANDELSHINDERNIS
Durch diesem Vorschlag soll eine vollständige Harmonisierung ausgewählter Vorschriften des Online-Warenhandels und anderer Arten des Versandhandels erreicht werden. Ziel ist eine Förderung des digitalen Binnenmarktes zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen.
Derzeit stellt das unterschiedliche Vertragsrecht der EU-Staaten, besonders bei der Mängelhaftung, das größte Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel dar.
AUFWEICHUNG DES DATENSCHUTZES?
Personenbezogene Daten werden in der vorgeschlagenen Richtlinie an mehreren Stellen explizit als eine alternative Gegenleistung genannt. Diese Verwendung von Daten als eine Art alternatives Zahlungsmittel hält jedoch der europäische Datenschutzbeauftragte für bedenklich.
Der Vorschlag der Kommission weitet nämlich den Verbraucherschutz auf digitale Inhalte aus, die gegen Geld oder Daten, personenbezogene Daten eingeschlossen, bereitgestellt werden. Darin sieht Buttarelli das Risiko einer Verwirrung von Verbrauchern und Händlern, wenn neue Bestimmungen in der EU-Gesetzgebung persönliche Daten als reine Handelsware ansehen, obwohl deren Schutz doch eigentlich ein fundamentales Recht darstellt.
Der EDSB sieht darin einen möglichen Konflikt mit der Datenschutzgrundverordnung, beispielsweise in Bezug auf die freiwillige Einwilligung zur Verarbeitung persönlicher Daten. Der Art. 7 abs. 4 DSGVO in Verbindung mit dem Erwägungsgrund Nr. 43 verbiete es nämlich gerade, für die Inanspruchnahme eines digitalen Dienstes die Herausgabe von persönlichen Daten zu verlangen, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist.
RECHTSUNSICHERHEIT BEFÜRCHTET
Weiter führt er an, dass in der DSGVO die Verwendung personenbezogener Daten bereits gesetzlich geregelt sei, inklusive den strengen Bedingungen für die Verarbeitung dieser Daten. Die EU-Kommission solle es deshalb vermeiden mit diesen Regelungen in Konflikt zu geraten, zumal diese auch durch die zukünftige ePrivacy-Richtlinie mit abgedeckt werden. Ein derartiges Vorgehen würde ansonsten zu Rechtsunsicherheit führen.
Insbesondere der Begriff „Gegenleistung“ im Zusammenhang mit Daten sollte vermieden werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Begriffsdefinition von Serviceleistungen der E-Commerce-Direktive oder die von der DSGVO verwendete Regelung zu verwenden. Beide Definitionen seien geeignet, die Rechte der Verbraucher zu schützen, wenn persönliche Daten im Austausch für die Nutzung von Diensten preisgegeben werden.
AUSBLICK
Buttarelli betont, dass die DSGVO richtungsweisend für den Datenschutz weltweit sei. Der Vorschlag der EU-Kommission für digitale Inhalte sei eine günstige Gelegenheit, um sicherzustellen, dass zukünftige EU-Regulierungen beim Datenschutz und dem Verbraucherschutz Hand in Hand arbeiten.
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz und WhatsApp? Wo...
Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz