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Nachdem Generalanwalt Yves Bot in seiner Einschätzung klar machte, dass er Safe Harbor für gescheitert ansehe, reagieren die USA jetzt wenig erfreut und üben in einem öffentlichen Statement entsprechende Kritik an seinen Aussagen.
SAFE HARBOR SEI VORBILDLICH
Safe Harbor sei, so das Statement, von kritischer Wichtigkeit was den Schutz der Privatsphäre und den Geschäftsverkehr auf beiden Seiten des Atlantiks betreffe. Die Regierung der USA und die Europäische Kommission stünden ja bereits seit einiger Zeit in einem sehr produktiven Austausch um die Randbedingungen des Safe Harbor Abkommens zu verbessern und zu stärken. Safe Harbor sei ein vorbildliches Modell zum Schutze persönlicher Daten und Datenfluss über die Grenzen hinaus.
DER GENERALANWALT LIEGE FALSCH
Man akzeptiere zwar die juristischen Prozesse der Europäischen Union jedoch basierten die Einschätzungen des Generalanwalts auf etlichen falschen Annahmen über die Geheimdiensttätigkeiten der USA. Die USA kritisierten dabei insbesondere, dass der Generalanwalt erklärt habe, die Schlussfolgerungen des Irischen High Court in dem dortigen Verfahren müssten akzeptiert werden. Es habe dort aber gar keine Untersuchungen gegeben und das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die US-Massenüberwachung nicht angezweifelt werde. Dies sei aber schon der Fall, denn „die USA sind nicht dabei, unüberlegt irgendjemanden zu überwachen, auch keine normalen europäischen Bürger und haben dies auch nicht getan. Das PRISM Programm das der Generalanwalt diskutiert richte sich aber in der Tat nur gezielt gegen spezielle sinnvolle Ziele der Auslandsüberwachung, sei gesetzlich autorisiert und halte sich strengstens and nicht-öffentliche Kontrollen und Einschränkungen.“
DAS GERICHT SOLL DEM GENERALANWALT NICHT FOLGEN
Die US-Vertreter erklären in ihrem Statement desweiteren, dass der Generalanwalt in der Feststellung irre, dass die laufenden Gespräche über ein neues Datenschutzabkommen zwischen der USA und der EU gleichzeitig bedeuten würden, dass man Safe Harbor als fehlerhaft anerkenne. Safe Harbor sei von anfang an als „lebendes Dokument“ eingeführt worden, das immer verbessert werden solle. Dies sei auch nicht das erste Mal, dass man gemeinsam an dessen Weiterentwicklung arbeite. Die Argumentation des Generalanwalts würde jedenfalls das Vertrauen der Bürger, Unternehmen und Staaten in ausgehandelte Vereinbarungen mit der Europäischen Kommission erschüttern. Deshalb hoffe man, dass das Gericht Notiz nimmt von den Anstrengungen, den Ungenauigkeiten und weitreichenden Konsequenzen die die Meinung des Generalanwalts mit sich bringe und darum dem Generalanwalt nicht folgt. Man spricht von „großem Schaden am Schutz der Bürgerrechte und am freien Informationsfluss“ den es zu verhindern gelte.
Das endgültige Urteil wird das Gericht am 6. Oktober um 9:30 Uhr bekanntgeben.
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