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Das Christkind war da, die Weihnachtsplätzchen schmecken und wir lassen unsere Gedanken einmal ruhen. Bevor wir in das neue Jahr starten lassen wir im zweiten Teil unseres Jahresrückblicks noch einmal die wichtigsten Datenschutzthemen der vergangenen Monate Revue passieren…
FACEBOOK CUSTOM AUDIENCE
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat 2017 in einer bayernweiten Prüfaktion 40 Unternehmen dahingehend geprüft, ob und in welcher Weise das Marketing-Werkzeug „Facebook Custom Audience“ für gezielte Werbeanzeigen auf Facebook eingesetzt wird. Die Prüfung ergab, dass die Unternehmen, die das Pixel-Verfahren einsetzen, oftmals den Nutzer nicht oder nicht vollständig über den Einsatz von Facebook Custom Audience informierten und kein sog. „Widerspruchs-Verfahren“ (Opt-Out) zur Verfügung stellen. Teilweise wurde die Möglichkeit zum Opt-Out eines Nutzers technisch nicht korrekt umgesetzt, so dass trotz Aktionen datenschutzaffiner Nutzer weiterhin Online-Daten an Facebook flossen. Diese Ergebnisse stellen jeweils einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht dar. Außerdem brachte die Prüfung zahlreiche Erkenntnisse darüber, wie Werbenetzwerke funktionieren und welche Techniken sie einsetzen, um den Nutzer zu verfolgen.
Soweit beim Einsatz von Facebook Custom Audience über die Kundenliste Kundendaten direkt an Facebook übermittelt werden, ist das eingesetzte Hashverfahren nicht geeignet, um anonyme Zeichenfolgen zu generieren. Die Hash-Werte können zum Teil mit geringem Aufwand (z. B. wenige Sekunden mit einem handelsüblichen Gaming-PC) wieder in die ursprünglichen Telefonnummern und E-Mail-Adressen zurückgerechnet werden. Unternehmen, die eine derartige Liste ihrer Kunden an Facebook übermitteln, übermitteln somit personenbezogene Daten an Facebook. Der Einsatz über die Kundenliste ist daher in Deutschland rechtswidrig.
WINDOWS 10 IM UNTERNEHMEN
Bereits bei der Einführung von Windows 10 gab es spürbare Kritik hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Ausgestaltung des Systems. Im Mittelpunkt stand dabei die automatisierte Übermittlung von Nutzerdaten an Microsoft ohne ausreichende Transparenz und Deaktivierungsmöglichkeit. Für Diskussionen sorgten hierbei auch die sogenannten „Telemetrie“-Daten, die Microsoft auf Grund von Voreinstellungen im Hintergrund meist detailliert über die Art der Nutzung von Windows 10 informierten. Windows-Telemetrie umfasst insbesondere die Informationen, die sich aus technischer Sicht mit der Nutzung des Systems beschäftigen, z. B. Absturzberichte, installierte Anwendungenund Details zur Nutzung oder auch Typ der verwendeten Hardware. Das BayLDA stellte fest, dass es mit wenigen Einstellungen in den Gruppenrichtlinien von Windows 10 Enterprise gelungen ist, die meisten vom Betriebssystem aus initiierten Datenübertragungen zu unterbinden und Windows 10 Enterprise bei Unternehmen durch gezielte Konfiguration also ohne Datenschutzverstöße eingesetzt werden kann.
ENDGÜLTIGES AUS FÜR STÖRERHAFTUNG
Im Rahmen der „Änderung des Telemediengesetzes“ (TMG) dürfen zukünftig Urheberrechtsinhaber weder Schadenersatz noch Abmahngebühren von Hotspot-Betreibern verlangen, wenn über deren WLAN unerlaubt geschützte Werke verbreitet werden. Stattdessen können diese aber dann, bei wiederholtem Auftreten solcher Vergehen, mit Sperren belegt werden. Statt den bis dato populären Unterlassungserklärungen und Abmahnungen der Hot-Spot Betreiber, wenn über deren Zugang illegale Downloads von z. B. Musik oder Filmen, stattgefunden hat, können diese zukünftig nur noch bei wiederholten Verstößen mit Websperren belegt werden. Im Klartext bedeutet dies, dass bestimmte Internetseiten in diesem WLAN gesperrt werden, wenn darüber Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Die Kosten für solche Anordnungen muss dabei jedoch der Rechteinhaber tragen, was der Film- und Musikindustrie so gar nicht gefallen mag.
FRÖHLICHE WEIHNACHTEN
Man kannt gespannt sein, was 2018 dem Datenschutz bringt. Wir möchten jedenfalls an dieser Stelle allen Lesern dieses Blogs, all unseren Kunden und Partnern und allen Menschen aller Nationen und jeder ethnischen Herkunft ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest wünschen.
Frohes Fest – Merry Christmas – Joyeux Noël – Buon Natale – Feliz Navidad – Hyvää Joulua – メリークリスマス – С Рождеством
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