Das Jahr 2021 hat nur noch wenige Stunden vor sich. Die Weihnachtsfeiertage sind gut überstanden und Sylvester steht vor der Tür. Was wird uns wohl das Thema Datenschutz in 2022 bringen? Im Folgenden ein kleiner Ausblick was uns in den nächsten Monaten erwarten bzw. beschäftigen dürfte…

DIE DSGVO ZERTIFIZIERUNG KOMMT

Die DSGVO erlaubt es ein einheitliches europäisches Akkreditierungs- und Datenschutz Zertifizierungsverfahren einzuführen. In den ersten fünf Jahren der Geltung ist davon noch nichts zu sehen gewesen. Das soll sich nun im kommenden Jahr endlich ändern. In Deutschland werden die Zertifizierungsstellen von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Zusammenarbeit mit den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß § 39 BDSG akkreditiert. Hierbei scheint die nordrhein-westfälische-Landesdatenschutzaufsicht die federführende zu sein.

EPRIVACY VERORDNUNG – EINE ODYSSEE OHNE ENDE

Zu Beginn des Rechtssetzungsverfahrens war vorgesehen, dass die E-Privacy-Verordnung zeitglich mit der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Die Europäische Kommission hat dazu bereits am 10. Januar 2017 einen Entwurf der E-Privacy-Verordnung vorgelegt und der federführende LIBE-Ausschusses des Europäischen Parlaments seine Position zur geplanten Verordnung am 26. Oktober 2017 verabschiedet. Die Verhandlungen im Rat der EU kamen seit Mitte Januar 2017 jedoch lange nicht entscheidend voran. Auch unter deutscher Ratspräsidentschaft konnte im zweiten Halbjahr 2020 keine Einigung im Rat erzielt werden. Am 10. Februar 2021 haben sich die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat nun jedoch – nach über vierjähriger Verhandlungsphase – auf eine gemeinsame Position einigen können. Damit ist der EU-Gesetzgeber in der geplanten Verabschiedung einen großen Schritt vorangekommen. Denn mit einer gemeinsamen Position des Rats können nun die sog. Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission endlich beginnen. Die Positionen von Rat und Parlament liegen jedoch sehr weit auseinander, so dass mit einer endgültigen Einigung und Verabschiedung wohl frühestens 2022 zu rechnen sein dürfte. Nach Inkrafttreten der Verordnung ist derzeit noch eine 24-monatige Übergansphase vorgesehen, bevor die Verordnung dann frühestens ab 2024 gelten kann.

KOMMT EIN NEUES DATENSCHUTZABKOMMEN ZWISCHEN DER EU UND USA?

Aufgrund der Bestrebungen des Datenschutzaktivisten Schrems wurde nach Safe Harbor auch das Nachfolgeabkommen Privacy Shield zum Scheitern gebracht. Seither herrscht große Unsicherheit was den Datentransfer in die USA betrifft. Hier braucht es dringend einen dritten Anlauf , denn auch die neuen Standardvertragsklauseln bringen keine absolute Sicherheit und zu sagen, der Aufwand dafür sei enorm ist eine massive Untertreibung.
Der 6. Deutsch-amerikanische Datenschutztag letzten Monat war eher ernüchternd: Man arbeitete intensiv und konstruktiv an einem Nachfolger, es gebe auch schon sehr gute Fortschritte bei den Verhandlungen, aber man habe auch noch einige komplexe Themen vor sich. Zentrales Problem ist weiterhin, dass der Zugang der Europäer zu Rechtmitteln bisher nicht auf dem Stand sei wie von der EU gefordert. Hierfür eine Lösung zu finden brauche Zeit. Statt eines Schnellen Abkommens, das wieder vor dem EuGH scheitert, strebe man nun lieber eine nachhaltige Lösung an.

FROHES NEUES JAHR

Hiermit möchten wir allen Lesern dieses Blogs, all unseren Kunden und Partnern und allen Menschen aller Nationen und jeder ethnischen Herkunft ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2022 wünschen.
Frohes Neues Jahr – Happy New Year – Bonne Année – Buon Anno – Feliz Año Nuevo – Onnellista uutta vuotta – 明けましておめでとうございます – С новым годом

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