Neueste Beiträge
Archive
- Juli 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- März 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- Oktober 2019
- September 2019
- August 2019
- Juli 2019
- Juni 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- Januar 2019
- Dezember 2018
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juli 2017
- Juni 2017
- Mai 2017
- April 2017
- März 2017
- Februar 2017
- Januar 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juli 2016
- Juni 2016
- Mai 2016
- April 2016
- März 2016
- Februar 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
Die „Gedankenpolizei“ aus dem dystopischen Roman 1984 ist das staatliche Überwachungsinstrument das allein schon den Gedanken oder den Wunsch einer Straftat als strafbar verfolgt. Was bei George Orwell düstere Fiktion ist, wirft aber in der Tat die Frage auf, wie weit eine Institution wie das Bundeskriminalamt gehen darf um Terror abzuwehren. Mit eben dieser Frage zum Datenschutz beschäftigt sich jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
PRÜFUNG DES BKAG
Das umstrittene Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) ist seit sechs Jahren in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht prüft jetzt ob das Gesetz zur Abwehr des Terrorismus überhaupt verfassungskonform ist. Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof äußerte sich hierztu: „Letztlich geht es um die Wahrung der grundrechtlichen Balance zwischen der Aufgabe des Staates zur Abwehr terroristischer Gefahren und dem Bedürfnis des Bürgers nach Schutz seiner persönlichen Daten.“
INHALTE DES BKAG
Durch das BKAG werden der Bundespolizei Online-Durchsuchungen von Computern, sowohl optische als auch akustische Überwachung von Wohnungen, Rasterfahndung oder auch der Einsatz von verdeckten Ermittlern erlaubt. Es dürfen Mails gelesen, Handys abgehört und z. B. auch Bewegungsprofile erstellt werden. Diese Daten dürfen darüber hinaus ins außereuropäische Ausland weiter geleitet werden. Selbst Anwälte sind nicht dagegen geschützt – einzige Ausnahme: Strafverteidiger. Das BKA hat aktuell eine relativ freie Hand, um Terror schon in Gefahrennähe abzuwehren. Das bedeutet: nicht erst bei konkreten Vorbereitungshandlungen.
WIRD DEUTSCHLAND ZUM ÜBERWACHUNGSSTAAT?
Verfassungsbeschwerde hatten die Alt-Liberalen Gerhart Baum und Burkhard Hirsch ebenso wie die Grünen eingelegt. Ganz anders sieht das Bundesinnenminister de Maizière (CDU), der das von Wolfgang Schäuble initiierte Gesetz verteidigt. Seiner Auffassung nach hat das BKA nur die Möglichkeiten erhalten, welche die Länderpolizeibehörden bereits haben. Da sich die terroristische Bedrohungslage in den letzten Jahren deutlich verschärft und die Zahl radikalisierter Islamisten sich in fünf Jahren fast verdreifacht hat, seien die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowohl notwendig als auch verhältnismäßig. Den Vorwurf, Deutschland mutiere zum Überwachungsstaat, wies er scharf zurück. In den vergangenen sechs Jahren habe das BKA in gerade ein mal 15 Fällen von dem Gesetz Gebrauch gemacht. 80 Personen seien betroffen gewesen, obwohl es ungefähr 1500 Hinweise gegeben hatte. In Deutschland seien bisher zwölf Terroranschläge vereitelt worden, was auch dem BKA-Gesetz zu verdanken sei.
Das Urteil des Ersten Senats zu diesem Fall wird erst nach der Sommerpause erwartet.
Ähnliche Artikel
Richtige E-Mail...
Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...
- By Martin Henfling
- Datenschutz
Datenschutzerklärung für...
Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz
Datenschutz und WhatsApp? Wo...
Der Smartphone-Messenger Anbieter WhatsApp steht immer wieder in der Kritik, es mit dem...
- By Ingo Kaiser
- Datenschutz