Maas (SPD) und de Maizière (CDU) haben die „Katze aus dem Sack“ gelassen: Jetz soll sie doch kommen, die Vorratsdatenspeicherung. Der von ihnen vorgestellte Plan soll zum Gesetzesentwurf werden. Gespeichert werden sollen die Telefon- und Internetdaten aller Bürger. Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung soll als Instrument im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus dienen.

DIE KONKRETEN NEUERUNGEN

Die von Maas vorgestellten Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs halten wir ein.“ so Maas.

  • Speicherfrist beträgt max. 10 Wochen, wobei Standortinformationen max. 4 Wochen gespeichert werden dürfen
  • Eine Speicherung ist nur im Inland erlaubt
  • Speicherung wird unter höchstmöglicher Sicherheit gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung erfolgen
  • Inhalte von Kommunikationen dürfen nicht gespeichert werden
  • E-Mails sind komplett von der Speicherung ausgenommen
  • Der Abruf der Daten soll transparent erfolgen, d.h. Betroffene müssen darüber informiert werden
  • Auf die Daten darf nur zur Klärung schwerer Verbrechen zugegriffen werden, wobei ein Richter zustimmen muss.

DEUTSCHLAND PRISCHT VOR

Deutschland prischt hierbei ganz im Alleingang vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu erst im April 2014 gekippt, da sie gegen die Grundrechte verstoßen. Die Richter bemängelten dass die Speicherung der Telefon- und Internetdaten genau wie der Zugriff ohne das Wissen der Betroffenen einen Überwachungsstaat ähnlichen Charakter haben würden. Der letzte Versuch für ein Gesetz hierzu in Deutschland wurde damals vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt.

DIE FDP WILL KLAGEN

Die FDP-Politiker Kubicki und Baum wollen jetzt dagegen klagen. Wie heute der Spiegel online berichtet wollen die FDP-Politiker den für den Herbst geplanten Gesetzesentwurf mit einer Klage abwenden. Wie Kubicki der „Norwest-Zeitung“ gegenüber erklärt: „Die schwarz-roten Pläne sind ein fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt.“ Auch Baum möchte juristisch gegen den Gesetzesentwurf vorgehen. Auch aus Reihen anderer Parteien hagelt es Kritik. Darunter der Fraktionsvize der Grünen, von Notz: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament, sondern auf die Müllhalde der Geschichte“, ebenso wie Jan Korte von der Linken, der von einer „Grundrechtsverletzung mit Vorsatz“ spricht.

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