Wegen eines Schnäppchens – einem Einsteiger-Smartphone für 99 EUR- hat ein Kölner Mediamarkt nun mächtig Ärger. Das angebotene Smartphone hatte zum Verkaufszeitpunkt erhebliche Sicherheitslücken, die es Hackern ermöglichen, das Gerät sogar komplett zu übernehmen. Verbraucherschützer aus NRW haben nun gegen diesen Mediamarkt geklagt und wollen so Druck auf Händler und Gerätehersteller aufbauen.

VERALTETES BETRIEBSSYSTEM

Wer ein günstiges Smartphone kauft ist sich wahrscheinlich schon im Klaren darüber, dass Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Qualität im Vergleich zu den Top-Modellen bestehen. Welche Kamera verbaut ist oder wie hoch die Akkulaufzeit ist, das kann man sich leicht anlesen. Anders bei der IT-Sicherheit des Gerätes: Hier muss der Kunde darauf vertrauen, dass der Hersteller dafür gesorgt hat. Aber genau in diesem Punkt hapert es bei dem Smartphone Cynus T6 der Firma Mobistel, welches ein Kölner Mediamarkt für 99 EUR verkauft hatte. Hauptproblem dabei ist das verbaute Betriebssystem „Kitkat“, das 2013 eingeführt wurde und mittlerweile einfach veraltet ist. Einer Analyse von IT-Sicherheitsexperten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)zufolge hatte das Smartphone zum Zeitpunkt des Verkaufes sogar 15 kritische, „nicht mehr behebbare Sicherheitslücken“.

HÖCHSTE BEDROHUNGSKATEGORIE

Eine davon fällt sogar unter die „höchste Bedrohungskategorie“, da es Angreifern möglich ist beliebige Programmcodes durchzuführen und somit das System komplett zu übernehmen.
Auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung teilt das BSI mit, dass der Hersteller im September 2016 über die Sicherheitsproblematik in Kenntnis gesetzt wurde, seither aber keine Sicherheitsupdates für das Cynus T6 erfolgt sind und es auch nicht möglich gewesen sei eine neue Variante des Betriebssystems einzuspielen.

VERBRAUCHERSCHÜTZER VERKLAGEN FILIALE

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich eingeschaltet, denn sie findet, dass Kunden vom Händler darüber informiert werden müssten. Anstatt also gegen den Hersteller oder Google als Entwickler von Android zu klagen, richtet sich die Klage gegen die Kölner Mediamarktfiliale. Zur Begründung führen die Verbraucherschützer an, dass der Händler für den Verbraucher der unmittelbare Vertragspartner ist und dieser somit auch in der Pflicht sei, seine Kunden über bestehende Sicherheitslücken zu informieren.
Christine Steffen von der Verbraucherzentrale sagte dazu der Süddeutschen Zeitung: „Es kann nicht sein, dass ich ein neuwertiges Gerät in einem Markt kaufe, das mit Sicherheitslücken behaftet ist, die auch im Nachhinein, wenn ich es in Betrieb nehme, nicht geschlossen werden und ich das nicht weiß“. Ziel des Verfahrens ist nicht, den Verkauf zu stoppen, sondern durch mehr Transparenz bei den angebotenen Produkten den Verbrauchern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Media-Markt hat den Fall bisher nicht kommentiert, das besagte Smartphone befindet sich aber nicht mehr im Sortiment.

Ähnliche Artikel

Richtige E-Mail...

Im vergangenen Monat überprüfte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht...

Datenschutzerklärung für...

Der Anteil von Nutzern, die heutzutage lieber mit dem Smartphone oder Tablet im Internet...

Datenschutz...

Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde hatte im September stichprobenartig...