Zuletzt machte Microsoft eher durch verheerende Datenschutzzustände in Windows 10 auf sich aufmerksam, als durch sinnvolles Datenschutzbestreben. Jetzt aber hat der US-Konzern einen vorbildlichen Sieg gegen die Regierung gewonnen: im Ausland gespeicherte Daten müssen nicht an die US-Regierung weitergegeben werden.

DER HINTERGRUND

Im Jahr 2013 wurde Microsoft von der Regierung dazu aufgefordert, sämtliche E-Mails eines vermeintlichen Drogendealers herauszugeben. Microsoft tat dies, aber nur für die in den USA gespeicherten Account-Daten. Die E-Mails wurden der US-Regierung nicht übergeben, da diese sich auf einem Server in Irland befänden.
Der Rechtsstreit entfachte, da laut Regierung Microsoft ja weiterhin Zugriff auf die Inhalte habe und diese somit als in den USA verblieben zu betrachten wären.

DAS URTEIL

Wie jetzt ein Berufungsgericht in New York entschied, muss Microsoft den US-Behörden keinen Zugang zu Nutzerdaten im Ausland gewähren. Die Bundesrichter bestätigten damit das vorhergegangene Urteil und wiesen einen Antrag, wenn auch nicht einstimmig, gegen die Entscheidung ab. Wie die Zeit berichtet, stellten die Richter „außerdem fest, dass die negativen Konsequenzen der Entscheidung für die nationale Sicherheit Gesetzesverschärfungen nach sich ziehen könnten.“

MICROSOFT FORDERT GESETZREFORM

Brad Smith, seines Zeichens Chef der Microsoft Rechtsabteilung, sieht in der Gerichtsentscheidung einen wichtigen Schritt für den Datenschutz. Zugleich forderte er aber auch eine Gesetzesreform mit einer klaren Datenschutzregelung. Es sei wichtig, dass Nutzer „sicher sind und sichergestellt ist, dass Regierungen überall die Grenzen eines jeden achten“. Im nächsten Schritt wird sich Microsoft kommenden Montag mit dem Department of Justice streiten um sicherzustellen, dass sie Nutzer informieren dürfen, wenn Behörden Zugriff auf private Nutzerdaten fordern. Dies wird die Entscheidung einer Klage des Konzerns aus dem April letzten Jahres.
Microsoft veröffentlicht jährlich die Zahl von behördlichen Zugriffsanfragen. Die Zahl allein für Deutschland liegt dabei im Zeitraum Januar bis Juni 2016 bei über 4000 Anfragen.

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